Wie ist der Sachstand zur Überprüfung und Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner und Anna Hanusch (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 22.2.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferat Dr. Thomas Böhle:
Ihrer Anfrage legen Sie folgenden Sachverhalt zu Grunde:
„Bereits im Jahr 2010 erging ein Grundsatzurteil, nach dem eine Radwegbenutzung nur verpflichtend angeordnet werden kann, wenn das Fahren auf der Straße auf diesem Abschnitt eine Gefährdung darstellt. Im Grundsatzbeschluss Radverkehr wurde ausgeführt, dass innerhalb der letzten sechs Jahre nur 20% der Strecken überprüft wurden. Eine Beschleunigung der Überprüfung wurde zugesagt. Immer mehr Menschen benutzen das Fahrrad und benötigen dafür auch den ausreichenden Platz. Um eine Entzerrung von der oft sehr mangelhaften und zu schmalen Infrastruktur von Radwegen zu erreichen, kann die Aufhebung der Nutzungspflicht eine sehr einfache Maßnahme sein, um insbesondere den schnelleren und sichereren Radfahrenden das Fahren auf der Straße zu erlauben.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wie viel Prozent der Strecken sind bisher abgearbeitet?
Antwort:
Ca. 35%
Frage 2:
Gibt es Stadtbezirke, in denen bereits alle Strecken überprüft wurden?
Antwort:
Ja, in den Stadtbezirken 2 (Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt), 3 (Maxvorstadt), 5 (Au-Haidhausen), 12 (Schwabing-Freimann), 13 (Bogenhausen), 17 (Obergiesing) und 25 (Laim)
Frage 3:
Wie werden die Bezirksausschüsse mit ihrer Ortskenntnis in den Prozess eingebunden?
Antwort:
Die Bezirksausschüsse werden gemäß Paragraph 13 der Satzung für Bezirksausschüsse angehört.
Frage 4:
Gibt es einen Ablaufplan und ein Zieldatum, an dem alle Strecken in München überprüft sind?
Antwort:
Ja, gemäß Stadtratsbeschluss (Grundsatzbeschluss zur Förderung des Radverkehrs in München – Fortschreibung und Radverkehrsbericht 2017 – am 21.2.2018, Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/V 09964).
Der Ablaufplan richtet sich nach der im Kapitel 3.1.2 des o.a. Beschlusses erläuterten Systematik. Danach soll zunächst der bewährten stadtviertelweisen, systematischen Überprüfung gefolgt und parallel ausgelotet werden, ob ggf. ein anderes Konzept (z. B. Orientierung an Fahrradhauptrouten oder eine Priorisierung nach notwendigem Radwegrückbau) zielführender ist.
Der Abschluss der Überprüfung ist, wie vom Stadtrat im Grundsatzbeschluss Radverkehr vorgegeben, für das Jahr 2023 geplant.
Alle Vorhaben und Ziele können nur vorbehaltlich der darin beschlossenen Personalzuschaltung (1 VZÄ im Kreisverwaltungsreferat) erfüllt werden.
Frage 5:
Wie ist das Vorgehen, wenn zwar die Straße als zu gefährlich für eine Freigabe eingeschätzt wird, der vorhandene Radweg aber ebenfalls den Anforderungen nicht genügt? Wird hier automatisch mit dem Baureferat kooperiert und ein Umbau geprüft?
Antwort:
Für diese Fälle erarbeitet das Kreisverwaltungsreferat einen Lösungsvorschlag für eine Radverkehrsanlage, die den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben der aktuellen technischen Regelwerke entspricht. Dies kann je nach Örtlichkeit ein Umbau sein oder eine Markierungslösung im Bestand oder eine Kombination aus beidem. Das Baureferat, das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, das Polizeipräsidium München und der Örtliche Bezirksausschuss werden dabei standardmäßig eingebunden. Weitere Referate oder Beteiligte ortsspezifisch und nach Bedarf. Je nach Örtlichkeit, Lösungsvorschlag und Beschlusslage bringt das Kreisverwaltungsreferat das Projekt dann zur Entscheidungsreife und gemeinsam mit dem Baureferat zur Umsetzung.
Frage 6:
An wie viel Prozent der Straßen in München gilt eine Radwegbenutzungspflicht und wie hat sich dieser Prozentsatz im Lauf der Überprüfung entwickelt?
Frage 7:
Wie viele als benutzungspflichtig gekennzeichnete Radwege genügen aufgrund von Breite und Oberfläche nicht den Anforderungen und müssten eigentlich als zu unsicher eingestuft werden?
Antwort:
Hierzu liegen dem Kreisverwaltungsreferat keine Daten vor. Derartige Daten zu ermitteln und eine entsprechende Statistik zu führen und zu pflegen, ist mit dem vorhandenen Personal nicht möglich. Der Stadtrat hat eine Stelle beschlossen, die sich mit der Thematik der Überprüfung der Radwegbenutzungspflicht befasst (siehe oben, Antwort zu Frage 4, Grundsatzbeschluss zur Förderung des Radverkehrs in München – Fortschreibung und Radverkehrsbericht 2017 – am 21.2.2018, Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/V 09964). Wir rechnen mit der Besetzung der Stelle bis Mitte 2019.
Die Fragen 6 und 7 können daher aktuell leider nicht beantwortet werden.
Wir gehen davon aus, dass Ihre Anfrage abschließend beantwortet ist und stehen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.