Eintritt in die Münchner Bäder II: Jahreskarten ermöglichen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Simone Burger, Verena Dietl, Anne Hübner, Christian Müller, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 13.2.2019
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Mit Ihrem o.g. Antrag sollen die Stadtwerke München GmbH beauftragt werden, Preismodelle für Jahreskarten sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien zu prüfen. Dabei sollen die Jahreskarten jeweils für ein einzelnes Bad bzw. im Sommer für alle Freibäder gelten.
Nach Paragraph 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Entscheidung, ob Jahreskarten in den Münchner Bädern eingeführt werden, fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Stadtwerke München GmbH (SWM). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke München GmbH befasst sich regelmäßig mit der Preis- und Rabattgestaltung in den Münchner Bädern. Zuletzt wurde vom Aufsichtsrat eine Gruppenkarte für Jugendliche und ein von der Stadt München finanzierter Probebetrieb eines freien Eintritts für Kinder und Jugendliche in den Freibädern beschlossen. Preiserhöhungen sind für dieses Jahr nicht vorgesehen. Für Vielnutzer wurde bereits vor einigen Jahren die M-Bäderkarte mit einerm zehnprozentigen Rabattvorteil, die in allen Bädern der SWM gilt, eingeführt.
Zur Einführung einer Jahreskarte hat die SWM Folgendes mitgeteilt:
„Anfragen nach Jahreskarten erreichen uns äußerst selten und unsere Monatskarte für Senioren spielt im Verkauf eine absolut untergeordnete Rolle (unter 1% des Nettoumsatzes).
Das liegt daran, dass unsere Jahreskarte die M-Bäderkarte ist, die bereits von weit über 200.000 Badegästen genutzt wird und die im Gegensatz zu Jahreskarten ganz entscheidende Vorteile mit sich bringt:
M-Bäderkarteninhaber profitieren von einem großzügigen Preisvorteil in Höhe von 10% und das ab einem Aufladebetrag von 25 Euro.Die M-Bäderkarteninhaber können in 5 Euro-Schritten selbst entscheiden, wie viel sie aufladen – der Preisvorteil bleibt gleich.
Mit der M-Bäderkarte entfällt das lästige Anstehen an der Kasse, denn M-Bäderkarteninhaber können direkt durchs Drehkreuz gehen. Das wäre bei einer (nicht übertragbaren) Jahreskarte nicht der Fall.
Die M-Bäderkarte ist übertragbar, denn es handelt sich um eine Geldwertkarte.
Die M-Bäderkarte hat kein Verfallsdatum.
Die M-Bäderkarte kann in allen M-Bädern eingesetzt werden – abgezogen wird der jeweils gültige Eintrittspreis. Das bedeutet, dass die M-Bäderkarte unabhängig ist von den unterschiedlichen Preisgefügen in den M-Bädern und von den nach Tageszeit variierenden Preisen (z. B. Früh- und Spätschwimmerpreis).
Die Badegäste zahlen mit der M-Bäderkarte nur dann, wenn sie unser Angebot auch tatsächlich nutzen. Im Urlaub oder bei Krankheit fallen keine Kosten an.
Eine Art ‚Saisonkarte‘ für die Freibäder gibt es bereits, denn Senioren können alle Freibäder mit der M-Bäderkarte nutzen. Die Monatskarte ist flexibler als eine Saisonkarte, denn der Kauf der Monatskarte kann so geplant werden, dass z. B. bei Urlaubsabwesenheiten keine Kosten fällig werden. Dennoch spielt die Monatskarte eine absolut untergeordnete Rolle.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir an der beliebten M-Bäderkarte festhalten und die Einführung von Jahreskarten derzeit nicht in Erwägung ziehen.“
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft hat die SWM jedoch gebeten, das Thema Jahreskarte in der nächsten Aufsichtsratssitzung, in der über Bäderpreise diskutiert wird, mit auf die Tagesordnung zu nehmen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass diese für Sie nachvollziehbar sind und Ihr Antrag als erledigt gelten darf.