Anhaltend hohe „freiwillige“ Leistungen der Stadt München für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen der Israelitischen Kultusgemeinde
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 10.4.2019
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre Anfrage vom 10.4.2019 nehme ich Bezug.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Alle Jahre wieder: mit Stadtrats-Drucksache Nr. 14-20/V 13776 wird dem Stadtrat empfohlen, für das Jahr 2019 einen ‚freiwilligen Zuschuß‘ der LHM für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) in Höhe von 460.000 Euro zu gewähren. Das anhaltend hohe Niveau dieses städtischen Zuschusses ebenso wie seinen massiven Anstieg in den letzten Jahren begründet das zuständige Referat für Bildung und Sport regelmäßig mit der sensiblen Sicherheitslage oder, wie aktuell, mit weltweit ‚anhaltend neuen Dimensionen‘ des Terrors, ‚so dass die umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen der IKG auch in Zukunft aufrecht zu erhalten und gegebenenfalls auch weiter auszubauen sind‘. Zwar legt das Referat für Bildung und Sport laut o.g. Sitzungsvorlage Wert darauf, daß ‚im Verwendungsnachweis […] vom Wirtschaftsprüfer der IKG die Summe der Aufwendungen für die Sicherheitsmaßnahmen (…) zu bestätigen sowie eine Aussage darüber zu treffen [ist], ob, von wem und in welcher Höhe weitere öffentliche Zuschüsse für die Sicherheitsmaßnahmen geleistet werden‘. Nachvollziehbar und transparent wird die anhaltend hohe von der IKG geltend gemachte Summe an Zuschüssen der öffentlichen Hand dadurch allerdings nicht. – Es stellen sich Fragen.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie schlüsselt sich der von der IKG insgesamt geltend gemachte Betrag in Höhe von 1,5 Millionen Euro für das Jahr 2019 auf nach Dienstleistungen (z. B. Verträge mit Sicherheitsdienstleistern) und technischen Maßnahmen (z. B. Einbau von Überwachungskameras)? Um welche technische Maßnahmen an welchen der in der Sitzungsvorlage aufgeführten Einrichtungen handelt es sich?
Antwort:
Inhalte zum Sicherheitskonzept liegen dem Referat für Bildung und Sport nicht vor. Die Ausgaben für die Sicherheitsleistungen im Kalenderjahr werden im Nachgang von der Zuwendungsempfängerin durch einen Verwendungsnachweis nachgewiesen.
Frage 2:
Inwieweit kann die LHM nachvollziehen, daß für die anhaltend fragile Sicherheitslage von Einrichtungen der Israelitischen Kultusgemeinde weniger der vom Referat für Bildung und Sport geltend gemachte „Rechtsextremismus und Antisemitismus“ als vielmehr die anhaltend umstrittene und auch international vielfach kritisierte Politik des Staates Israel verantwortlich ist?
Antwort:
Das Referat für Bildung und Sport stützt sich auf die vorliegenden Verfassungsschutzberichte sowie auf Aussagen der örtlichen Sicherheitsbehörden.