Bürgerservice in der Münchner Stadtbibliothek – Ausgeliehene Medien in allen Bibliotheken zurückgeben können!
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Rathaus Umschau 110 / 2019, veröffentlicht am 12.06.2019
Bürgerservice in der Münchner Stadtbibliothek – Ausgeliehene Medien in allen Bibliotheken zurückgeben können!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Alexandra Gaßmann und Richard Quaas (CSU-Fraktion) vom 22.1.2019
Antwort Kulturreferent Dr. Hans-Georg Küppers:
Nach Paragraph 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, dass Kundinnen und Kunden der Münchner Stadtbibliothek entliehene Medien an allen Standorten – unabhängig vom Ausleihstandort – zurückgeben können. Die unterschiedlichen Ausleihmodalitäten der Münchner Stadtbibliothek sind nicht Gegenstand der Benutzungssatzung der Münchner Stadtbibliothek. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Artikel 37 Abs. 1 GO und Paragraph 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 22.1.2019 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Derzeit sind die Ausleihmodalitäten der Münchner Stadtbibliothek so geregelt, dass die Rückgabe entliehener Medien sowohl am Ausleihstandort oder am ursprünglichen Heimatstandort (siehe Standortaufkleber auf den Medien) eines vorbestellten Mediums möglich ist. Um dem Kundinnen- und Kundenservice gerecht zu werden, hat die Münchner Stadtbibliothek in den vergangenen Jahren an einer Vielzahl von Standorten die 24-Stunden-Rückgabe baulich realisiert. Alle Neubauten oder zu sanierenden Gebäude erhalten diese erweiterte Form der Rückgabemöglichkeit, da so auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten ganztägig ein Medium fristgerecht zurückgegeben werden kann.
In der Tat ist die Rückgabe von Medien in jeder beliebigen Filiale der Münchner Stadtbibliothek – insbesondere von Kundinnen und Kunden, in deren Stadtteil noch keine 24-Stundenrückgabe baulich realisiert werden konnte – ein vielfach an die Münchner Stadtbibliothek heran getragener Wunsch. Leider ist es aber nicht so, wie in Ihrem Antrag angeführt, dass dies ohne zusätzlichen Aufwand zu realisieren wäre. Schon derzeit beträgt der interne Lieferverkehr ein Volumen von rund 700.000 Medien im Jahr. Dieser Transport erfolgt derzeit mit zwei Lieferfahrzeugen und vier unmittelbar damit beschäftigten Mitarbeitern im Fahrdienst. Nach unseren Berechnungen, basierend u.a. auch auf einer Umfrage bei anderen Großstadt-bibliotheken, die diesen Service bereits eingeführt haben, würde sich das Liefervolumen verdoppeln, wenn Medien in allen Bibliotheken zurückgegeben werden können. Hinzu kommt ein erheblicher zeitlicher Mehraufwand für das Sortieren der Medien, wenn nicht mehr nur an zwei Standorten (Ausleihstandort und Heimatstandort), sondern an nahezu 25 Standorten der Münchner Stadtbibliothek die Rückgabe erfolgen würde. Demnach wären mindestens vier zusätzliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter (jährliche Personalkosten von rund 250.000 Euro) sowie mindestens zwei weitere Lieferfahrzeuge (Investition rund 120.000 Euro) notwendig.
Die Stadtbibliothek kann Ihrem Antrag aus den angeführten Gründen nicht folgen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.