Muslimische Bestattungen auf Münchner Friedhöfen
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 8.5.2019
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Auf bayerischen Friedhöfen gilt nach wie vor die Sargpflicht. Sie wird zurecht u.a. von den Bestattungsunternehmen als Ausdruck einheimischer Bestattungstraditionen verteidigt. Nichtsdestotrotz steigt die Nachfrage nach muslimischen Bestattungen. Der Islam wiederum sieht keine Sargpflicht, sondern die Beerdigung nur in Leinentüchern vor. – Beim Bayerischen Bestatterverband weist man gleichwohl darauf hin, daß man muslimischen Bürgern und ihren Bestattungsbräuchen weit entgegengekommen sei: auf vielen Friedhöfen gibt es inzwischen nach Mekka ausgerichtete muslimische Grabstellen, außerdem Räume für die rituellen Waschungen. Auch wird versucht, die Bestattung für Muslime innerhalb von 24 Stunden zu organisieren. Für Muslime wurde darüber hinaus eine Gräber-Ruhefrist von 60 Jahren ermöglicht. (Hier wiedergegeben nach: https://www.merkur.de/bayern/nachfrage-nach-muslimischen-bestattungen-in-bayern-unfrieden-um-letzte-ruhe-9439048.html; zuletzt aufgerufen: 7.5.2019, 23.15 Uhr; KR). – Es stellen sich Fragen nach der Situation in der LHM.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wie hat sich die Zahl der muslimischen Bestattungen auf Münchner Friedhöfen in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Antwort:
Die Friedhofsverwaltungssoftware der Städtischen Friedhöfe München (SFM) verfügt über keine Auswertungsmöglichkeit für das Kriterium „muslimische Bestattungen“.
Frage 2:
Auf welchen Münchner Friedhöfen gibt es derzeit muslimische Grabstellen?
Antwort:
Muslimische Gräber bieten die SFM auf dem Neuen Südfriedhof, dem Waldfriedhof und dem Westfriedhof an.