Nachgefragt: Elektronische Dokumenten-Prüfscanner im Bereich der
LHM
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 17.4.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
In Ihrer Anfrage vom 17.4.2019 führen Sie folgendes aus:
„Vor rund zweieinhalb Jahren, am 26.10.2016, erkundigte sich der Fragesteller erstmals in einer schriftlichen Anfrage unter dem Titel ‚Gefälschten Paßdokumenten auf der Spur: Prüfscanner im Bereich der LHM‘ (Anfrage Nr. 14-20/F 00734) nach der Anschaffung geeigneter Dokumenten-Prüfscanner für Münchner Behörden, insbesondere das KVR. Hintergrund der Anfrage waren seinerzeit Medienberichte, wonach der Volkswirtschaft durch die Aufnahme gefälschter Identitäten ins Melderegister hohe Schäden erwachsen können; gefälschte Paßdokumente sind aber zuverlässig nur durch geeignete Prüfscanner zu erkennen. – Das Kreisverwaltungsreferat antwortete seinerzeit mit Schreiben vom 8.11.2016 verunklarend, daß die Prüfung ausländischer Paßdokumente ‚in den Bürgerbüros und der Ausländerbehörde in Verdachtsfällen nach Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern sowie nach einer internen Dienstanweisung [erfolge]. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros werden in regelmäßigen Abständen in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde und der Polizei im Erkennen von Fälschungsmerkmalen geschult.‘ Über die angefragten Prüfscanner, mit denen rund 2.000 ausländische Dokumente erkannt werden können und deren Datenbank ständig aktualisiert wird, verfügte die LHM demnach im Herbst 2016 nicht und hielt die Beschaffung geeigneter Prüfscanner ersichtlich auch nicht für nötig. – Das Problem, daß gefälschte Identitäten auf der Grundlage nicht erkannter falscher Paßdokumente erhebliche Schäden verursachen, ist jedoch nach wie vor nicht gelöst, sondern hat sich vielmehr in den letzten Jahren auch auf weitere Branchen ausgedehnt (einem aktuellen Bericht der ‚Bild‘-Zeitung vom 23.2.2019 zufolge z. B. auf die Paketzustellbranche; Näheres hier: https://www.bild.de/geld/wirtschaft/wirtschaft/paketdienst-aerger-verdi-cheffrank-bsirske-beklagt-mafioese-strukturen-60308330.bild.html; zul. aufgerufen: 16.4.2019, 19.05 Uhr; KR). – Es stellen sich Fragen.“
Das Kreisverwaltungsreferat nimmt zu Ihrer Anfrage im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wurden beim Münchner Kreisverwaltungsreferat und anderen zuständigen Münchner Dienststellen (z. B. dem Bürgerbüro) inzwischen elektronische Prüfscanner zur Erkennung gefälschter Paßdokumente beschafft? In welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Ein elektronisches Dokumentenprüfgerät ist im Kreisverwaltungsreferat im Bereich der Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten bereits im Einsatz. Die Beschaffung von weiteren 25 Dokumentenprüfgeräten soll im Jahr 2020 realisiert werden. Um dies zu gewährleisten, erfolgte zwischenzeitlich die Aufnahme des Vorhabens in die IT-Vorhabensplanung und die Anmeldung der hierfür erforderlichen Finanzmittel für den Haushalt 2020.
Frage 2:
Warum vermag die LHM die Dringlichkeit der Anschaffung geeigneter elek- tronischer Paßscanner zur Vermeidung volkswirtschaftlicher Schäden nicht zu erkennen?
Antwort:
Das Kreisverwaltungsreferat ist sich der Dringlichkeit einer Anschaffung von elektronischen Dokumentenprüfgeräten sehr wohl bewusst, ist aber hinsichtlich der Beschaffung und der Umsetzung von IT-Vorhaben durch die städtischen Vorgaben gebunden.