Zur Behebung akuter Wohnungsnot: Wohnungssuchende ohne Migrationshintergrund in „Flüchtlings“unterkünften einquartieren?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 29.4.2019
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 29.4.2019 führen Sie Folgendes aus:
„Nicht nur in München ist der Wohnungsmarkt heftig umkämpft. Um auch Wohnungssuchenden ohne Migrationshintergrund eine Perspektive zu bieten, ist die baden-württembergische Landeshauptstadt Stuttgart inzwischen dazu übergegangen, akut Wohnungssuchenden auch ohne Migrationshintergrund, insbesondere Familien mit Kindern, in nicht genutzten ‚Flüchtlings‘unterkünften zumindest vorübergehend Quartier zu bieten. Die Nutzungsänderung von ‚Flüchtlings‘unterkünften wird im übrigen auch bereits von der LHM praktiziert: wie die Lokalpresse schon vor geraumer Zeit mitteilte, wurde 2017 eine für die Unterbringung sogenannter ‚unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge‘ vorgesehene Einrichtung in der Neuperlacher Nailastraße wegen fehlender minderjähriger ‚Flüchtlinge‘ kurzerhand mit alleinerziehenden ‚Flüchtlings‘frauen mit ihren Kindern belegt, die dort bessere Lebens- und Wohnbedingungen fanden als in ihrem vorherigen Quartier in der Rosenheimer Straße (hier wiedergegeben nach: https://www.tz.de/muenchen/stadt/ramersdorf-perlach-ort43348/fluechtlings-frauen-ziehen-nach-neuperlach-9166848.html; zul. aufgerufen: 28.4.2019, 21.15 Uhr; KR).“
Zu Ihrer Anfrage vom 29.4.2019 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Inwieweit wird auch in München die Nutzung nicht ausgelasteter „Flüchtlings“unterkünfte für die Unterbringung Wohnungssuchender und akut von Obdachlosigkeit Bedrohter ohne Migrationshintergrund erwogen bzw. bereits praktiziert?
Antwort:
Die Einrichtungen der Landeshauptstadt München für die Unterbringung von Flüchtlingen sind voll ausgelastet. In den Unterkünften werden Flüchtlinge und im Asylverfahren anerkannte Flüchtlinge untergebracht. Wohnungslose Haushalte ohne Flüchtlingshintergrund werden in Unterkünften für Wohnungslose untergebracht.
Frage 2:
Inwieweit muss eine solche Nutzungsänderung vom Stadtrat beschlossen werden?
Antwort:
Aktuell gibt es keine Nutzungsänderung.