Briefwahl optimieren II: Abgabestellen auf Wahlbenachrichtigung und Merkblatt ergänzen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (ÖDP) vom 1.3.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Mit Ihrem Antrag haben Sie Folgendes gefordert:
„Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) der Landeshauptstadt München wird gebeten, künftig auf den Wahlbenachrichtigungen einen Hinweis auf Abgabestellen für ausgefüllte Briefwahlunterlagen zu ergänzen. Dazu konnte die Angabe rechts unten: ‚Ausgabestelle für Briefwahlunterlagen‘ in ‚Ausgabe- und Abgabestelle für Briefwahlunterlagen‘ geändert werden. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) wird gebeten, künftig auf dem ‚Merkblatt für die Briefwahl‘ einen Hinweis auf die Abgabestellen für ausgefüllte Briefwahlunterlagen zu ergänzen. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) wird gebeten, künftig auf seiner Internetseite www.briefwahl-muenchen.de1 auf die Abgabemöglichkeit an den Abgabestellen und in die Wahl-Sonderbriefkästen deutlicher und unter Adressangabe hinzuweisen. Begründung:
Viele Wahlberechtigte wissen gar nicht, dass sie ihre Briefwahlunterlagen während des Briefwahlzeitraumes in den Briefwahlstellen abgeben können. Daher sollte der Hinweis auf der Wahlbenachrichtigung ergänzt werden.
Denn manche Wahlberechtigte verzichten auf die Briefwahl und damit unter Umständen sogar überhaupt auf die Wahl, wenn sie vermuten, dass ihre ausgefüllten Stimmzettel bei Rücksendung per Post nicht mehr rechtzeitig ankommen.
Außerdem ziehen manche Wahlberechtigte den direkten Einwurf ihrer ausgefüllten Briefwahlunterlagen in die Wahlurne einer Briefwahlstelle oder in einen Wahl-Sonderbriefkasten der Rücksendung per Post vor, da sie dann sicher sind, dass ihre Stimme(n) angekommen sind. Bisher findet sich auf dem ‚Merkblatt für die Briefwahl‘ nur der Hinweis: ‚Bitte den Wahlbrief so rechtzeitig absenden, das er spätestens am Wahltag (…) bis 18.00 Uhr bei dem auf dem Wahlbrief angegebenen Empfänger eingeht! Der Wahlbrief kann dort auch abgegeben werden.‘ Daraus geht jedoch nicht hervor, dass der Wahlbrief an mehreren Abgabestellen abgegeben bzw. eingeworfen werden kann und wo sich diese befinden.
Hürden für eine Wahlteilnahme sollten weitgehend reduziert werden, um die allseits beklagte geringe Wahlbeteiligung zu erhöhen und damit die demokratische Legitimation der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zu verbessern.“
Nach Paragraph 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt des Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit der Verwaltung, nämlich die Beschilderung des Kreisverwaltungsreferats. Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Artikel 37 Abs. 1 GO und Paragraph 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zur Ihrem Antrag vom 1.3.2019 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Ihre Anregung, die Abgabestelle für die Briefwahlunterlagen auf der Wahlbenachrichtigung sowie auf dem „Merkblatt für die Briefwahl“ ergänzend einzufügen, kann nicht umgesetzt werden.
Sowohl Inhalt und Umfang der Wahlbenachrichtigung als auch des „Merkblattes zur Briefwahl“ sind rechtlich vorgeschrieben (vgl. u.a. Paragraph 18 Abs. 1 und Anlage 3 Europawahlordnung)
Wahlbenachrichtigung und Merkblatt enthalten bereits sehr viele unterschiedliche Informationen und sind damit für viele Bürgerinnen und Bürger nur schwer verständlich. Weitere Informationen aufzunehmen, die sich nur auf das Wahlwochenende und auch nur auf eine eventuelle Abgabe von Briefwahlunterlagen beziehen, ist daher nicht zielführend.
Außerdem müssten zur Vollständigkeit alle fünf Möglichkeiten der Abgabe von Briefwahlunterlagen für das Wahlwochenende angegeben werden, und nicht nur eine einzelne Abgabestelle. Für die Angabe weiterer fünf Adressen, die nur einen Bezug zum Wahlwochenende und nur für Briefwählerinnen und Briefwähler haben, ist weder auf der Wahlbenachrichtigung noch auf dem Merkblatt ausreichend Platz.
Daneben handelt es sich bei den genannten Briefkästen tatsächlich um die normalen Briefkästen der Bezirksinspektionen Nord, West und Ost sowie um den Briefkasten im Rathaus und die beiden Briefkästen des Kreisverwaltungsreferates. In diese Briefkästen wird auch die normale Post der Bürgerinnen und Bürger eingeworfen.Am Wahlwochenende werden diese Briefkästen mehrfach täglich, zuletzt am Wahltag um 18.00 Uhr, geleert. In der Zeit der Briefwahlausstellung werden diese Briefkästen nur sehr mäßig bis gar nicht von Bürgerinnen und Bürgern für Wahlbriefe genutzt, einzige Ausnahme ist der Briefkasten des Kreisverwaltungsreferates.
Jeder Wahlbrief der bis Donnerstag vor der Wahl in München in einen Briefkasten der Deutschen Post AG eingeworfen wird, wird auch zuverlässig und rechtzeitig dem Wahlamt zugestellt. Daher ist es aus unserer Sicht nicht sinnvoll, durch weitere Hinweise auf „Sonderbriefkästen“ zu suggerieren, dort wäre die Abgabe der Briefwahlunterlagen sicherer oder besser als im nächst gelegenen Briefkasten der Deutschen Post AG.
Es ist in jedem Fall für die Bürgerinnen und Bürger ein höherer Aufwand, einen der fünf Briefkästen aufzusuchen, als den Wahlbrief in einen normalen Briefkasten zu werfen.
Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich außerdem nicht darauf fokussieren, die Wahlbriefe erst am Wahlwochenende und dann auch nur in die dafür zur Verfügung gestellten Briefkästen einzuwerfen.
Vor allem kurz vor 18.00 Uhr in diese Briefkästen mit Sonderleerung eingeworfenen Wahlbriefe sorgen im Rahmen der Briefwahlauszählungen zu zeitlichen Verzögerungen, weil alle Wahlbriefe zunächst noch in das Briefwahlzentrum der Auszählung durch das jeweilige Briefwahlgremium zugeführt werden müssen. Je mehr Wahlbriefe uns daher in der Zeit zwischen 16.00 Uhr und 18.00 Uhr über diese Briefkästen erreichen, um so länger dauert die Ergebnisermittlung bei der Briefwahlauszählung.
Die Bereitstellung der Sonderleerungen dieser Briefkästen am Wahlwochenende stellt einen besonderen Service dar, um kurzentschlossenen Bürgerinnen und Bürgern eine sichere Möglichkeit der fristgerechten Abgabe der Unterlagen zu ermöglichen. Sie soll keinesfalls die normalen Wege der Briefwahlbeförderung ersetzen.
Da die Rücksendung der Wahlbriefe portofrei möglich ist, entstehen den Bürgerinnen und Bürgern bei Nutzung der normalen Briefkästen die geringsten Aufwände für die Rücksendung der Wahlbriefe.
Vor jeder Wahl oder Abstimmung wird sowohl in der letzten Presseerklärung als auch auf den Internetseiten des Wahlamtes auf die zusätzlichen Abgabemöglichkeiten und die Standorte der Briefkästen mit Sonderleerung hingewiesen.Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
1 Unter der Überschrift „Informationen zur Briefwahl bei der Landtags- und Bezirkswahl 2018“ finden sich dort aktuell die Angaben zu Briefwahlmöglichkeiten bei der Europawahl 2019, was so nicht passt, vgl. auch: www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Wahlen-und-Abstimmungen/Landtags-Bezirkswahlen/Briefwahl-Landtags-und-Bezirkswahl.html