Atmosfair-Bericht im Verwaltungs- und Personalausschuss bekanntgeben
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann und Sebastian Schall (CSU-Fraktion) vom 15.4.2019
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Nach Paragraph 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Artikel 37 Abs. 1 GO und Paragraph 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag vom 15.4.2019 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Mit Stadtratsbeschluss vom 8.6.2011 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 05164) wurde festgelegt, dass für dienstlich veranlasste Flüge des Oberbürgermeisters, der weiteren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, der berufsmäßigen und ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte sowie der städtischen Dienstkräfte eine Klimakompensationszahlung an den Verein „atmosfair“ gezahlt wird. Der Stadtrat hat in der Beschlussvorlage von 2011 keine Berichtspflicht beschlossen.
Seit 2012 bringt das Referat für Gesundheit und Umwelt im Vollzug des „atmosfair“-Beschlusses von 2011 jährlich eine Bekanntgabe in den Umweltausschuss ein, mit der der Stadtrat über die Gesamtzahlen der durch Dienstreisen verursachten Flugkilometer, die Höhe der Klimakompensationszahlung und die Verwendung der Kompensationszahlungen durch „atmosfair“ informiert wird. Dies dient zugleich der Information der interessierten Öffentlichkeit.
Die Zuständigkeit des Referats für Gesundheit und Umwelt für diese Berichte ist begründet, weil es sich beim Vollzug des „atmosfair“-Beschlusses von 2011 um eine aus einer umweltpolitischen Zielsetzung heraus von der Stadt zu leistenden Abgabe handelt, die aus Anlass von Dienstreisen anfällt. Zielsetzung des Stadtratsbeschlusses von 2011 war, die während eines Fluges freigesetzten Klimaschadstoffe finanziell zu kompensieren. Dieser fachliche Schwerpunkt der umweltpolitischen Zielsetzung einschließlich der positiven Einschätzung von „atmosfair“ und der Vermeidung von Flügen ergibt sich aus der Stellungnahme des Referats für Gesundheit und Umwelt zum „atmosfair“-Beschluss von 2011.Die Frage, welches Referat für die Erstellung der „atmosfair“-Bekanntgabe und der Einbringung der Bekanntgabe in den Stadtrat zuständig ist, war 2017 Gegenstand eines Schriftverkehrs zwischen den betroffenen Referaten. Nach Klärung der Frage hat das Referat für Gesundheit und Umwelt den „atmosfair“-Bericht 2015 am 5.12.2017 und den „atmosfair“-Bericht 2016 am 10.7.2018 im Umweltausschuss bekannt gegeben. Der Bericht 2017 sollte in der Sitzung des Umweltausschusses am 12.3.2019 bekannt gegeben werden, wurde aber wegen eines Übermittlungsfehlers von Zahlen von der Tagesordnung abgesetzt.
Aus Sicht des Direktoriums sollte die fachliche Zuständigkeit für die Erstellung der „atmosfair“-Bekanntgabe weiterhin beim Referat für Gesundheit und Umwelt bleiben. Die Gründe dafür wurden bereits 2017 dargelegt:
Der Stadtratsbeschluss „München fliegt atmosfair“ vom 8.6.2011 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 05164) sieht für dienstlich veranlasste Flüge eine Klimakompensationszahlung an „atmosfair“ vor. Nach Paragraph 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der atmosfair gGmbH ist der Zweck der Gesellschaft die Förderung des Umweltschutzes, der Bildung und der Völkerverständigung sowie die Förderung der Entwicklungshilfe.
Für die Förderung des Umweltschutzes ist nach dem Geschäftsverteilungs- und Aufgabengliederungsplan das Referat für Gesundheit und Umwelt zuständig, weil ihm der Umweltschutz und die Umweltvorsorge, die Förderung des Gesundheits- und Umweltbewusstseins und des umweltgerechten Verhaltens einschließlich umweltbezogener Aktionen und Programme und von Maßnahmen zum Klimaschutz zugewiesen sind.
Dieser Zuständigkeit des Referats für Gesundheit und Umwelt entsprechen die Aussagen von Frau berufsmäßiger Stadträtin Stephanie Jacobs im Jahresbericht 2015 von „atmosfair“.
Die Zuständigkeit für den Vollzug des „atmosfair“-Beschlusses ist in direkter Linie zum Stadtratsbeschluss zur Agenda 2030 und zur Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene vom 11.5.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 05066) zu sehen. Die SDG-Ziele 11 „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten“ und 13 „Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen“ haben einen Bezug zum Vollzug des „atmosfair“-Beschlusses. In beiden Beschlüssen geht es um die Einbeziehung von Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen. Die Agenda 2030-Beschlussvorlage wurde im Referat für Gesundheit und Umwelt erstellt.Der Begründung des Stadtratsantrags vom 15.4.2019, dass die Dokumentation der Dienstreisen der Stadtspitze, des Stadtrats und des Direktoriums den größten Anteil an den gesamtstädtischen Dienstreisen ausmachen würde, kann sich das Direktorium nicht anschließen. Die Dienstreisen der Stadtspitze und des Stadtrats dienen der Stadt in ihrer Gesamtheit und sollten daher künftig in der „atmosfair“-Bekanntgabe in einer eigenen Rubrik ausgewiesen und nicht mehr dem Direktorium zugerechnet werden. Die Dienstreisen des Eigenbetriebs it@M, früher zum Direktorium gehörend, werden ab dem Berichtsjahr 2018 dem IT-Referat zugeordnet. Nach dem „atmosfair“-Bericht 2016 hat das Direktorium lediglich einen Anteil von 10,5 Prozent der Gesamtzahl der geflogenen Personen und knapp 9 Prozent der geflogenen Kilometer.
Die Berichterstattung durch das Referat für Gesundheit und Umwelt hat sich eingespielt und bewährt. An dieser Beurteilung und Folgerung ändern vereinzelte Übermittlungsfehler nichts. Ich sehe folglich keine Ansiedlung der Thematik als Querschnittsthema im Direktorium. Eine Bekanntgabe des „atmosfair“-Berichts im Verwaltungs- und Personalausschuss halte ich daher für nicht zielführend.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.