Pflegepersonalstärkungsgesetz und Umsetzungsstand in der München Klinik
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Cetin Oraner und Brigitte Wolf (Die Linke) vom 25.4.2019
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt zugrunde gelegt: „Am 9.11.2018 wurde im Bundestag das Pflegepersonalstärkungsgesetz verabschiedet – ein echter Richtungswechsel in der Krankenhauspolitik. Die ‚Pflege am Bett‘ wird ab 1.1.2020 nicht mehr durch Fallpauschalen finanziert. Die Krankenhäuser bekommen stattdessen die tatsächlichen Kosten für das Pflegepersonal erstattet. Für 2019 erhalten die Krankenhäuser die Kosten für jede Neueinstellung und jede aufgestockte Stelle zusätzlich von den Krankenkassen erstattet.
Die Bundesregierung weigert sich allerdings, eine gesetzliche Personalbemessung einzuführen, die sich am tatsächlichen Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten orientiert. Die Pflegepersonaluntergrenzen erfüllen diesen Zweck nicht und gelten nur in wenigen Bereichen. Um die Sicherheit und eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, ist deswegen umso mehr das Engagement der Krankenhäuser erforderlich.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen nach Rücksprache mit der Geschäftsführung der München Klinik folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie viele Stellen in der Pflege werden in der StKM GmbH 2019 in den verschiedenen Kliniken aufgebaut?
Antwort:
Die neuen, gesetzlichen Regelungen sehen u.a. vor, dass Neueinstellungen und Wochenarbeitszeiterhöhungen dann vollständig refinanziert werden, wenn am Ende des Jahres 2019 die Zahl der durchschnittlich beschäftigten, dreijährig examinierten Pflegekräfte „am Bett“ (Vollzeitkräfte) über der entsprechenden Zahl des Jahres 2018 lag.
Diesbezüglich strebt die München Klinik im Jahr 2019 einen Zuwachs von bis zu 100 Vollzeitkräften an. Ob der geplante Personalaufbau in diesem Umfang gelingt, wird allerdings davon abhängen, wie sich die Personalsituation entwickelt.Die München Klinik engagiert sich sehr stark, um für Pflegende als Arbeitgeber attraktiv zu sein. Allerdings kann die gesetzliche Neuregelung das Angebot an qualifizierten Pflegefachkräften auf dem Münchner Arbeitsmarkt nicht erhöhen. Vielmehr verstärkt sich die Nachfrage und damit der Wettbewerb um die in München tätigen Pflegekräfte weiter, da zu erwarten ist, dass auch ein Großteil der übrigen Klinikunternehmen in München und Umgebung die Anzahl an Pflegefachkräften erhöhen wollen.
Frage 2:
Gibt es eine entsprechende Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und der Geschäftsführung der StKM GmbH?
Antwort:
Die für eine Förderung vorgeschriebene Betriebsvereinbarung ist jeweils auf Ebene der Klinik für jeden Klinikstandort individuell abzuschließen. Entsprechende Entwürfe auf der Grundlage eines einheitlichen Musters der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) werden derzeit zwischen Betriebsrat Klinik und Klinikleitung verhandelt.
Frage 3:
Wenn ja, sieht diese Vereinbarung eine Verteilung auf einzelne Fachgebiete vor? Wie sieht diese für die einzelnen Fachgebiete aus?
Antwort:
Die Betriebsvereinbarungen orientieren sich am o.g. Muster der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) und sehen keine Aufteilung nach Fachgebieten vor.
Frage 4:
Mit welchen Maßnahmen will die Geschäftsführung der StKM GmbH den geplanten Personalaufbau auch realisieren?
Antwort:
Da die München Klinik schon seit Jahren bestrebt ist, dreijährig examinierte Pflegekräfte zu gewinnen, werden die bereits bestehenden Maßnahmen fortgesetzt und intensiviert. Dazu zählen u.a. die Kooperationen mit Personalvermittlungen auf dem nationalen und internationalen Arbeitsmarkt, die Erhöhung der Übernahmequote von Auszubildenden der München Klinik Akademie, ein prämiengestütztes Mitarbeiterempfehlungsprogramm, die Unterstützung bei der Wohnungssuche und der Kinderbetreuung.Da jedoch – wie zu Frage 1 bereits ausgeführt – die Zahl der am Münchner Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Pflegefachkräfte durch die gesetzliche Neuregelung nicht angestiegen ist, wird sich die Nachfrage und damit der Wettbewerb um die in München tätigen Pflegekräfte weiter erhöhen.
Frage 5:
Wie viele Pflegekräfte würden in den Kliniken der StKM GmbH fehlen, wenn die Pflegepersonalbemessungsregelung (Stand 1992) eingeführt werden würde?
Antwort:
Eine Personalbemessung auf der Basis der nunmehr über 25 Jahre zurückliegenden und seinerzeit vom Gesetzgeber aufgehobenen Regelung wird in der München Klinik nicht durchgeführt. Daher können hierzu auch keine Aussagen getroffen werden.
Frage 6:
Wie ist die der Stand der Einhaltung und Umsetzung der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung im 1. Quartal 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Standort und dem jeweiligen Fachgebiet)?
Antwort:
Die Berichtspflicht gemäß PpUGV zum 1. Quartal 2019 wurde fristgerecht erfüllt. In der Betrachtung der zukünftig sanktionsbelasteten durchschnittlichen Monatsquote betraf die Unterschreitung nur den Standort Bogenhausen mit dem Fachbereich Unfallchirurgie/Orthopädie in allen drei Monaten.
Berücksichtigt man die einzelnen Dienstschichten, ergibt sich folgendes Bild: Bei einer Schichtanzahl von 6.287 im 1. Quartal 2019 beträgt die Quote der Schichten mit nicht eingehaltener Pflegeuntergrenze 7,97%.
Die Quoten je Standort lauten:
München Klinik Bogenhausen11,25%
München Klinik Harlaching 1,67%
München Klinik Neuperlach 1,01%
München Klinik Schwabing 6,18%
Von der Unterschreitung der Untergrenzen waren alle als pflegesensitiv deklarierten Fachbereiche (Intensivmedizin, Unfallchirurgie/Orthopädie, Kardiologie, Geriatrie) mit zumindest einer Tag- oder Nachtschicht betroffen.