Das Kreisverwaltungsreferat hat zusammen mit den am Standort München interessierten Verleihern von E-Scootern eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung zur Zusammenarbeit und zur Einhaltung städtischer Regeln erarbeitet. Hauptziel ist es, auf eine verkehrssichere Nutzung hinzuwirken. Damit verbunden sind geordnete Abläufe zum Aufstellen der E-Scooter durch die Anbieter, zu zulässigen Abstellstandorten für Kunden oder zur technischen Wartung. Auch Flottengrößen, zulässige Geschäftsgebiete, Kundenservice sowie Kommunikation zur Nutzung von E-Scootern und den geltenden Verkehrsregeln spielen eine wichtige Rolle. Die Erklärung liegt den zwölf Unternehmen, die Kontakt mit der Stadtverwaltung aufgenommen haben, zur Unterschrift vor und soll vor Markteintritt unterschrieben werden.
Nach den Gesprächen mit den Anbietern geht die Landeshauptstadt davon aus, dass die Unternehmen ihrem Betonen der hohen Bedeutung einer engen Zusammenarbeit nun mit der Unterschrift und dem Befolgen der Regeln der freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung Nachdruck verleihen. Es ist vorgesehen, einen regelmäßigen Austausch aufrechtzuerhalten und die Regelungen auf Basis der ersten Erfahrungen in den kommenden Monaten weiterzuentwickeln.
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung des Bundes tritt morgen, Samstag, 15. Juni, in Kraft. Dort ist die Teilnahme der E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr geregelt. In der Verordnung sind für die Kommunen zu E-Scooter-Sharing-Angeboten keine gesonderten Regelungsmöglichkeiten vorgesehen. Das reine Abstellen von Elektrotretrollern zur gewerblichen Vermietung ist – genau wie bei Fahrrädern – so genannter Gemeingebrauch von öffentlichem Verkehrsgrund und braucht keine Genehmigung. Die E-Scooter können überall abgestellt werden, wo sie kein Sicherheitsrisiko sind und keine Behinderung darstellen. Umso wichtiger ist die von der Branche deutlich signalisierte Bereitschaft zur engen Kooperation mit der Stadtverwaltung – auch im Hinblick auf vergangene Erfahrungen mit Bike-Sharing-Anbietern.
Theoretisch können die Unternehmen ab morgen in München E-Scooter zum Verleih anbieten. Vermutlich wird sich die Zahl der Roller aber erst im Lauf des Sommers merklich erhöhen, wenn die Zulassungsverfahren für die wichtigsten E-Scooter-Modelle abgeschlossen sind und die technischen Betriebserlaubnisse des Kraftfahrtbundesamts vorliegen. Das Kreisverwaltungsreferat rechnet für München mit rund 10.000 E-Scootern im Verleih. Für Anregungen, Wünsche und Beschwerden zum Thema Elektrokleinstfahrzeuge (EKF) hat das Kreisverwaltungsreferat die E-Mailadresse ekf.kvr@muenchen.de eingerichtet. Anliegen, die konkret einen bestimmten Anbieter betreffen, sollten direkt an das Unternehmen gerichtet werden. Die freiwillige Selbstverpflichtungserklärung im Wortlaut und die in den nächsten Tagen noch weiterzuentwickelnde Karte mit Fahr- und Abstellverboten gibt es unter www.t1p.de/e-scooter-muenchen.