Tengstraße wird zur Fahrradstraße
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Anna Hanusch, Sabine Krieger und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 18.10.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach Paragraf 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Ihr Antrag hat zum Inhalt, die Tengstraße nach erfolgtem Umbau (Beginn voraussichtlich Sommer/Herbst 2019 bis 2020) und der damit einhergehenden Neugestaltung der Radverkehrsführung zur Fahrradstraße auszuweisen.
Das Kreisverwaltungsreferat trifft verkehrsrechtliche Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Markierungen und Beschilderungen richten sich nach den Paragrafen 39 ff. StVO. Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und Paragraf 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftweg zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 18.10.2018 können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Ausweisung einer Straße als Fahrradstraße erfolgt zunächst nach dem sogenannten Netzgedanken. Das heißt, wesentliches Entscheidungskriterium für die Ausweisung einer Straße als Fahrradstraße ist die Bündelung des Radverkehrs, zum Beispiel durch bereits bestehende Beschilderung als Radverkehrsroute oder als wichtige Verbindungsfunktion für den Radverkehr. Diese Voraussetzung ist bei der Tengstraße gegeben, da diese eine Hauptradroute und Bestandteil des ausgeschilderten Radlnetzes (Route Marienplatz-Harthof) ist.
Weitere Voraussetzung zur Ausweisung einer Straße zur Fahrradstraße ist, dass keine baulichen Radwege vorhanden sind. Schließlich soll in einer Fahrradstraße der Radverkehr ausschließlich gebündelt auf der Fahrbahn stattfinden. Die parallele Vorhaltung von Radwegen im Bereich von Fahr-radstraßen würde diesem Sinn widersprechen. Wie Sie in Ihrem Antrag bereits feststellen, wird die Tengstraße baulich umgestaltet. Nach Auskunft des Baureferats werden die Arbeiten voraussichtlich ab Sommer/Herbst 2019 bis 2020 ausgeführt. Damit einhergehend ist auch der Rückbau der baulichen Radwege, da die Tengstraße innerhalb einer Tempo-30-Zone liegt und damit fachlich keine Notwendigkeit für bauliche Radwege mehr besteht. Allerdings verbleibt auf ausdrücklichen Wunsch des Bezirksausschusses des 4. Stadtbezirkes (Schwabing-West) der bauliche Radweg auf der Ostseite im Abschnitt zwischen Elisabethstraße und Hohenzollernplatz (s. auch Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 12940).
Darüber hinaus ist nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO zu Zeichen 242.1 und 242.2) Voraussetzung für die Einrichtung von Fahrradstraßen, dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Eine am 13.11.2018 durchgeführte Verkehrszahlenerhebung am Knoten Tengstraße/Georgenstraße belegte einen bereits hohen Radverkehrsanteil und somit den Radverkehr als die alsbald zu erwartende vorherrschende Verkehrsart. So wurden nördlich des Knotens in der morgendlichen Spitzenstunde 311 Kraftfahrzeuge und 254 Rad Fahrende, in der abendlichen Spitzenstunde 274 Kraftfahrzeuge und 191 Rad Fahrende gezählt wurden. Südlich des Knotens waren es in der morgendlichen Spitzenstunde 332 Kraftfahrzeuge und 267 Rad Fahrende, in der abendlichen Spitzenstunde 264 Kraftfahrzeuge und 212 Rad Fahrende.
Unter Abwägung der vorstehenden Ausführungen wird das Kreisverwaltungsreferat daher mit Abschluss der bevorstehenden Umbauarbeiten die Tengstraße zwischen Zieblandstraße und Elisabethstraße zur Fahrradstraße ausweisen. Die Ausweisung des Abschnittes zwischen Elisabethstraße und Hohenzollernplatz ist aufgrund des verbleibenden Radweges auf der Ostseite hingegen leider nicht möglich. Das Kreisverwaltungsreferat wird jedoch den Bezirksausschuss des 4. Stadtbezirkes (Schwabing-West) bitten, seine Entscheidung hinsichtlich des Verbleibs des baulichen Radweges auf der Ostseite der Tengstraße zwischen Elisabethstraße und Hohenzollernplatz zu überdenken und einem Rückbau zuzustimmen. Bei einer Auflassung dieses Radweges könnte die Tengstraße auf kompletter Länge als Fahrradstraße ausgewiesen werden.
Im Übrigen bitten wir, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass der Antrag Nr. 14-20/A 04565 damit abschließend behandelt ist.