Modellversuche für Zebrastreifen diagonal über Kreuzungen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 29.10.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag auf dem Schriftwege zu beantworten.
Das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde darf Gebote oder Verbote nur durch Zeichen und Verkehrseinrichtungen nach der StVO anordnen (§ 45 Abs. 2 Satz 4 StVO). Dort wird die Gestaltung eines Zebrastreifens bildlich mit Zeichen 293 „Fußgängerüberweg“ vorgegeben und mit § 26 StVO „Fußgängerüberwege“ durch eigenen Verhaltensregeln, zusätzlich zu den Ge- oder Verboten der Markierung, ergänzt. Zur Anlage von Fußgänger-überwegen geben die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 26 StVO“ sowie die „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ und die „Richtlinien für die Markierung von Straßen Teil 1 – Abmessungen und geometrische Anordnungen von Markierungszeichen“ bundesweit einheitliche vollzugslenkende Vorgaben. Straßenmarkierungen sind ebenso wie Verkehrszeichen Verwaltungsakte mit Dauerwirkung. Deren Regelungsgehalt ergibt sich inhaltlich aus den Vorschriften der StVO und gilt bundeseinheitlich.
Entsprechend den genannten Richtlinien sind Fußgängerüberwege mit 0,50 cm breiten Strichen zu markieren, die parallel zur Fahrtrichtung der Fahrzeuge liegen und untereinander Abstände von 0,50 m haben. Damit ist eine diagonale Markierung von Fußgängerüberwegen nicht möglich. Die Beantragung eines Verkehrsversuches beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr ist ohne Erfolgsaussicht. In einem ähnlichen Fall (Markierung Zebrastreifen in 3 D-Optik; Verkehrsversuch) wurde von dort mitgeteilt, dass für eine Ausnahmegenehmigung, mit welcher für eine Markierung ein nicht nur geringfügiges Abweichen von den Gestaltungsvorgaben der StVO, aber unter Beibehaltung des ursprünglichen Regelungsgehalts zugelassen werden soll, kein Raum gesehen wird.
Auch in Köln und in Berlin gibt es „Diagonale Zebrastreifen“ nicht. Nur an signalgeregelten Kreuzungen wurden in Einzelfällen Fußgängerführungen diagonal über die Fahrbahn markiert.
Ich bitte, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass Ihre Anfrage beantwortet ist.