Rasche Realisierung von Stromanschlusspunkten für LKW-Kühlaggregate bei der Großmarkthalle München Strom statt Stinker für die Großmarkthalle
Anträge Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 9.10.2017 und 6.3.2018
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem erstgenannten Antrag bitten Sie den Stadtrat zu beschließen: „Die Verwaltung stellt Möglichkeiten zur schnellen Realisierung für Stromanschlusspunkte für Lkw-Kühlaggregate bei der Großmarkthalle München vor, insbesondere
-Zwischenlösungen bis zur Fertigstellung einer neuen Großmarkthalle mit einer raschen kostengünstigen Installation
an welchen Standorten bereits jetzt Stromsäulen zur Verfügung stehen und an welchen Standorten die Installation zu welchen Anschlusskosten umgehend realisierbar sind
-zu welchen Konditionen und wann eine Teilinstallation von Stromsäulen bzw. Wall Boxen zur Miete/Leasing sinnvoll ist und ob Firmen bereit wären, kostengünstige Testgeräte bzw. Prototypen zu installieren.“
Als Begründung führen Sie Lärm- und Schadstoffbelastung an. Aus Ihrer Sicht ist ein Zuwarten bis zu einer Realisierung von Stromanschlusspunkten im Rahmen des Hallenneubaus nicht akzeptabel.
Mit Ihrem zweitgenannten Antrag bitten Sie den Stadtrat zu beschließen: „Die Verwaltung sorgt dafür, dass die LKWs auf dem Gelände der Großmarkthalle nicht weiterhin durch Dieselmotoren betrieben werden. Die Verwaltung errichtet kurzfristig Stromaggregate hierfür und sorgt für eine entsprechende Finanzierung aus dem Klimaschutzprogramm der Stadt.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihrer Anträge betrifft jedoch ein laufendes Geschäft nach Art. 88 Abs. 3 GO. Die Besorgung eines laufenden Geschäfts obliegt nach Art. 88 Abs. 3 GO i.V.m. der Betriebssatzung der MHM der Werkleitung, weshalb eine Behandlung auf diesem Wege erfolgt.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, beide Anträge als einen gemeinsamen Brief zu beantworten.Die Unklarheit der Zukunftsperspektive der MHM bzw. der Großmarkthalle und der damit verbundenen Strategien war im Wesentlichen der Grund für die Nichteinhaltung der Geschäftsordnungsfrist zur Beantwortung der Anträge. Dafür bitten wir um Verständnis. Auch musste erst geklärt werden, ob und wo im Bereich der Großmarkthalle es überhaupt noch möglich ist, zusätzlichen Stromverbrauch zu realisieren, ohne das Gesamtnetz im Großmarktbereich zu überlasten. Fristverlängerungen zum Antrag Nr. 14-20/A 03871 vom 6.3.2018 wurden rechtzeitig beantragt, zuletzt mit Schreiben vom 26.4.2019. Zum Antrag Nr. 14-20/A 03453 vom 9.10.2017 wurde nach der letzten Fristverlängerung vom 16.11.2018 mit Datum 19.3.2019 eine Zwischennachricht versandt.
Mit dieser Zwischennachricht wurde bereits mitgeteilt, dass den MHM die Luftreinhaltung und der Umweltschutz in München ein wichtiges Anliegen sind. Derzeit stehen noch keine Stromanschlusssäulen für die Kühlaggregate der LKW zur Verfügung. Um die vom Großmarktgelände ausgehenden Lärm- und Abgasemissionen weiter zu minimieren, werden die MHM jedoch in einem ersten Schritt im Bereich der Hallen 10 und 23 entsprechend der vorhandenen Kapazitäten insgesamt sechs Stromanschlusssäulen für LKW-Kühlaggregate schaffen. Die Arbeiten werden voraussichtlich spätestens im Juni 2019 beendet sein, sodass diese Stromversorgung für den Sommer bereits einsatzbereit ist. Die handelsüblichen Stromanschlüsse stehen im Eigentum der Markthallen München.
Die Finanzierung erfolgt aus dem allgemeinen Gebührenaufkommen der Markthallen München. Für die geplanten sechs Anschlüsse werden derzeit 35.000 Euro kalkuliert. Eine Finanzierung aus dem Klimaschutzprogramm (IHKM) ist nicht möglich, da die entsprechende Beschlussvorlage bereits im November 2018 beschlossen wurde (Nr. 14-20/V 11745). Da die Stromanschlüsse von den Markthallen München selbst errichtet werden, kommen auch keine Miet- oder Leasingmodelle zum Einsatz.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheiten damit abgeschlossen sind.