Außer-Haus-Beratungen städtischer Mitarbeiter – muß das sein?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 20.5.2019
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 20.05.2019 führen Sie Folgendes aus:
„Lange Wartezeiten (etwa bei der Führerscheinstelle des KVR) und Unzulänglichkeiten bei der Terminvergabe im KVR und in den Bürgerbüros sorgen immer wieder für Unmut. Erst unlängst beschäftigte das Thema deshalb auch den Münchner Stadtrat. – Vor diesem Hintergrund ist es schwer nachvollziehbar, daß städtische Mitarbeiter Termine und Beratungen auch außer Haus wahrnehmen, obwohl in den Behörden Mitarbeitermangel besteht, der immer wieder zu den bekannten Unzulänglichkeiten führt. Nichtsdestotrotz bietet etwa das Amt für Wohnen und Migration am städtischen Integrations-Vorzeigeort ‚Bellevue di Monaco‘ – also außerhalb der eigenen Behörde – jede Woche Arbeitsmarktberatung an, die sich gezielt an ausländische Interessierte wendet (der Link hier: https://bellevuedimonaco.de/veranstaltung/arbeitsmarktberatung/2019-05-15/; zuletzt aufgerufen: 20.05.2019, 02:00 Uhr; KR). Umso unverständlicher ist dieses Angebot auch angesichts der Tatsache, daß die LHM bekanntlich mit viel Geld den ‚München-Paß‘ inklusive IsarCard S für monatlich 30 Euro (= pro Tag 1 Euro) anbietet – damit sind auch Fahrten zu den Ämtern möglich und zumutbar, etwa zum KVR (Ausländeramt) oder zum Sozialreferat (Sozialbürgerhaus, Jobcenter, Amt für Wohnen).“
Zu Ihrer Anfrage vom 20.05.2019 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Welche derartige „Außer-Haus“-Beratungen und -Betreuungen gibt es ausschließlich für `Flüchtlinge` und Migranten?
Antwort:
Bezüglich der Angebote für Flüchtlinge verweisen wir auf den Münchner Gesamtplan zur Integration von Flüchtlingen (April 2018, Aufl. 1), Anlage 3 – Gesamtplan Integration: Angebote für Geflüchtete (Angebotsmatrix), S. 160 - 199. Angebote für Migrantinnen und Migranten sind so vielfältig wie deren Lebenssituationen, so dass diese Frage so nicht beantwortet werden kann.
Frage 2:
Warum werden die knappen Ressourcen und Kapazitäten an städtischen Mitarbeitern nicht besser genutzt und Vorsprachen ausschließlich in den Büroräumen wahrgenommen? Bei Außer-Haus-Terminen fallen schließlich Fahrtkosten, Fahrzeit, Arbeitszeit usw. an.
Antwort:
Aufsuchende Beratung wendet sich an Menschen mit speziellen Problemlagen und sucht diese an jenen Orten auf, (z. B. Bahnhöfe, öffentliche Einrichtungen und Plätze etc.), an denen sie sich aufhalten. Anwendung finden aufsuchende Angebote insbesondere bei Menschen, die auf andere Weise nicht oder wesentlich schlechter erreichbar sind. Auftrag und Ziel aufsuchender Arbeit ist die gesellschaftliche Integration und Teilhabe zu erhöhen (z. B. Zugangsverbesserung zu Bildung, Arbeitsmarkt etc.).