Der EuGH hat in einem Vorabentscheidungsverfahren entschieden, dass bei der Beurteilung, ob Luftgrenzwerte eingehalten werden, der Belastungsgrad an jeder einzelnen Messstation zu berücksichtigen ist. Die Bildung eines Mittelwerts für eine Stadt ist nicht zulässig. Einzelne Betroffene können Messungen einklagen, denn nationale Gerichte sind befugt, Messstandorte im Rahmen des einschlägigen Unionsrechts, insbesondere der Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Richtlinie 2008/50/EG) zu überprüfen und gegenüber der jeweils zuständigen Behörde erforderliche Maßnahmen anzuordnen.
Für die vom EuGH betrachteten Messungen in München ist der Freistaat Bayern zuständig. Das Landesamt für Umwelt betreibt das „LÜB – Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern“ (www.lfu.bayern.de/luft/immissionsmessungen). Die Regierung von Oberbayern hat 2004 einen Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet München aufgestellt und diesen seither sechs Mal fortgeschrieben. Das Konzept zur 7. Fortschreibung ist seit 14. Juni 2019 veröffentlicht.
Das von der Landeshauptstadt München seit Anfang 2018 betriebene NO2-Messnetz ist von dem Urteil des EuGH nicht betroffen. Die 42 Münchner NO2-Messstandorte werden auf freiwilliger Basis, als orientierende, ergänzende Messungen durchgeführt, um ein noch besseres Bild von den NO2-Werten im Stadtgebiet und der Wirkung der im Masterplan der Landeshauptstadt ergriffenen Maßnahmen zu erhalten. Die Messungen sind für die entscheidende Frage der Einhaltung der Luftgrenzwerte im Sinne des EuGH-Urteils nicht justiziabel.
Bei der Auswahl der Standorte wurden die in Bundesrecht (39. BImSchV) übergegangen europäischen Kriterien jedoch berücksichtigt. Dabei wurden stark und wenig NO2-belastete Standorte ausgewählt.
Ein Mittelwert für die städtischen Messungen wurde bisher nicht veröffentlicht. Für München betrüge der NO2-Jahresmittelwert für das Kalenderjahr 2018 36 µg/m3, wonach der gesetzliche Grenzwert von 40 µg/m3 unterschritten würde.
Umweltreferentin Stephanie Jacobs: „Die Folgen des EuGH-Urteils zu Luftgrenzwertmessungen werden für München überschaubar sein. Für die Beurteilung einer Grenzwertüberschreitung und damit für die Frage, ob ein Luftreinhalteplan aufzustellen ist, hat der zuständige Freistaat Bayern schon jeher den höchsten gemessenen Wert an der Landshuter Allee zur Grundlage genommen.
Auch wir als Landeshauptstadt nehmen die Luftreinhaltung in München seit langem sehr ernst. Wir haben zu den Messungen des Freistaats freiwillig ein ergänzendes NO2-Messnetz in München installiert, um ein noch besseres Bild von den NO2-Werten im Stadtgebiet und der Wirkung der im Masterplan der Landeshauptstadt ergriffenen Maßnahmen zu erhalten.“