Sozialpraktika an Münchner Gymnasien – aber kein Bedarf an Technik und Naturwissenschaften?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 6.5.2019
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre Anfrage vom 06.05.2019 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„An Münchner Gymnasien werden für Schüler mittlerer und höherer Jahrgangsstufen Sozialpraktika angeboten. Dazu heißt es etwa in einem diesbezüglichen aktuellen Schreiben des (staatlichen) Gymnasiums München Nord: ‚Durch den Umgang mit hilfebedürftigen jungen Menschen und Erwachsenen sollen sie (die Schüler; KR) erleben, was soziales Engagement bewirken kann und wie wichtig die Arbeit in einer sozialen Einrichtung ist. Positive Erfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu ermutigen, auch in Zukunft Verantwortung in der Gesellschaft zu übernehmen‘“ Zu- dem solle der Praktikumsplatz ‚die Achtsamkeit im Umgang mit benachteiligten/hilfebedürftigen Menschen fördern.‘ - Am sozialwissenschaftlichen Zweig an Gymnasien in Bayern ist ein Sozialpraktikum derzeit bereits Voraussetzung für das Vorrücken in die 11. Jahrgangsstufe. – Es stellen sich Fragen.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Referat für Bildung und Sport kann nur für die städtischen Gymnasien sprechen. Wir bitten Sie, in Hinblick auf die staatlichen Gymnasien direkt auf das Staatsministerium für Unterricht und Kultus zuzugehen.
Frage 1:
Inwieweit werden an Münchner Schulen (staatlichen wie städtischen) NUR Praktika an sozialen Einrichtungen angeboten? Wäre es mit Blick auf den Fachkräftemangel in unserem Land nicht wünschenswert, dass Münchner Heranwachsende z.B. praktische Erfahrungen auch in technischen Betrieben machen können?
Antwort:
Orientiert am Lehrplan des bayerischen Gymnasiums finden in der Regel an allen städtischen Gymnasien Betriebspraktika statt. Diese werden häufig in der 9. Jahrgangsstufe, teilweise in der 10. Jahrgangsstufe durchgeführt. An manchen Schulen finden weitere Praktika in der 11. Jahrgangs-stufe statt. Im neuen G9 besteht künftig (voraussichtlich) die Pflicht, Betriebspraktika in der 9. Jahrgangsstufe durchzuführen.
Die Schülerinnen und Schüler wählen eigenständig das Berufsfeld (z. B. naturwissenschaftlicher, technischer oder sozialer Bereich), in welchem sie das Praktikum ableisten möchten. An einigen Schulen wird ergänzend auch ein Sozialpraktikum durchgeführt. An städtischen sozialwissenschaftlichen Gymnasien wird zusätzlich zum verpflichtenden Praktikum im sozialen Bereich in der 10. Jahrgangsstufe ein Betriebspraktikum in der 9. Jahrgangsstufe durchgeführt. Hier ist den Schülerinnen und Schülern die Wahl des Berufsfelds freigestellt.
Frage 2:
Welche naturwissenschaftlichen oder technischen Praktika werden Münchner Schülerinnen und Schülern an Ihren Schulen angeboten?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Wie werden Schülerinnen und Schüler im Rahmen Ihrer Sozialpraktika vor ´branchenüblichen` Risiken und Gefahren geschützt, zum Beispiel mit Blick auf Impflücken, Hygienevorschriften (Lebensmittel), Ansteckungsgefahren (MRSA, Hepatitis, Würmer, HIV, Krätze etc.), Straftaten (Drogen, Gewalt, sexuelle Übergriffe, Beleidigungen etc.) und psychische Erkrankungen?
Antwort:
Ein Betriebspraktikum gilt als sonstige Schulveranstaltung. Die Schülerinnen und Schüler werden über die Schule bzw. das Referat für Bildung und Sport haftpflichtversichert. Zudem besteht der gesetzliche Unfallschutz der Schule.
Im Rahmen der schulischen Aufsichtspflicht nimmt die Schule gestaltenden Einfluss auf das Praktikum und kontrolliert Ablauf und Inhalte. Bei der Wahl bestimmter Praktikumsstellen organisieren die Schulen Belehrungen nach IFSG (Gesundheitsbelehrung). Darüber hinaus schützen die Betriebe die Schülerinnen und Schüler vor Gefahren. Grundsätzlich erfolgt die Wahl der Praktikumsstelle durch die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte.
Frage 4:
Inwieweit wird im Kontext der angebotenen Sozialpraktika Einfluß auf Schüler genommen, das Gymnasium abzubrechen und gleich eine Ausbildung nach der 9. Klasse zu beginnen?
Antwort:
Wie die Betriebspraktika werden auch Sozialpraktika an städtischen Gymnasien durch die Lehrkräfte im Unterricht vorbereitet, begleitet und im Unterricht nachbereitet. Einfluss auf die Schülerinnen und Schüler, das Gymnasium abzubrechen wird nicht genommen.
Frage 5:
Inwieweit müssen Münchner Schüler Konsequenzen gewärtigen, wenn sie sich für ein Praktikum in einem anderen – zum Beispiel technischen – Bereich entscheiden?
Antwort:
Im Bereich der Betriebspraktika ist die Wahl der Praktikumsstelle an städtischen Gymnasien frei. Bei zusätzlichen Sozialpraktika ist das Rahmenthema vorgegeben.