Trambahnhaltestelle Nationaltheater stadteinwärts sichern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 8.2.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Ihr an das Kreisverwaltungsreferat gerichteter Antrag hat zum Ziel, die Verkehrssicherheit der ein- und aussteigenden Trambahnfahrgäste an der Haltestelle Nationaltheater (in Fahrtrichtung nach Westen) durch geeignete Maßnahmen zu verbessern.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Aufgrund Ihres Antrages haben wir das Polizeipräsidium München, die Münchener Verkehrsgesellschaft (MVG), sowie das Baureferat um Stellungnahme gebeten.
Dem Polizeipräsidium München sind keine Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Trambahnhaltestelle Nationaltheater bekannt. So wurden auch bislang keine Beschwerden über rechts überholende Fahrzeuge während des Halts der Trambahn an die Polizei herangetragen. Im Zeitraum vom 01.01.2016 bis 06.03.2019 ereigneten sich keine Verkehrsunfälle an der Haltestelle Nationaltheater im Zusammenhang mit ein- und aussteigenden Fahrgästen oder unter Beteiligung der Trambahn. Auch das Unfallgeschehen in der näheren Umgebung der Haltestelle Nationaltheater ist als unauffällig einzustufen.
Auch von Seiten der MVG wurden keine spezifischen Vorfälle gemeldet.
Das Baureferat teilte uns Folgendes mit:
Die im Antrag und Schreiben geforderten, baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit wären im Bereich der Trambahnhaltestelle grundsätzlich möglich und auch wünschenswert. Allerdings liegt die Haltestelle derzeit (stadteinwärts) in der Maximilianstraße im Untersuchungsbereich für eine mögliche Verlagerung der Zufahrt zur Operntiefgarage. Das Baureferat wurde hierzu mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20A/01471 vom 17.01.2018) beauftragt, eine erweiterte Machbarkeitsstudie als Grundlage für den öffentlichen Diskussionsprozess zur Umgestaltung des Max-Joseph-Platzes zuerarbeiten. Bei den Untersuchungen der Gestaltungsmöglichkeiten der Zu- und Ausfahrten gemäß den Varianten 3A und 3B in der Maximilianstraße wird die im o.g. Antrag geforderte Verbesserung der Barrierefreiheit im Bereich der Trambahnhaltestelle berücksichtigt. Im o.g. Beschluss des Referates für Stadtplanung und Bauordnung auf Seite 27, letzter Absatz wird angeführt:
„Es ist derzeit davon auszugehen, dass die Varianten 3A, 3B und 6B erst nach Abschluss der Bauarbeiten der 2. Stammstrecke realisiert werden können. “
Bauliche Änderungen an der aktuellen Haltestelle müssen daher zurückgestellt werden, bis ein belastbares Ergebnis zur künftigen Lage der Tiefgaragenzufahrt vorliegt. Somit kann ein verlorener Bauaufwand vermieden werden.
Ein vom Kreisverwaltungsreferat untersuchter Lösungsansatz mit Hilfe einer sogenannten dynamischen Haltestelle, an der der parallele Fahrverkehr bei Einfahrt der Trambahn in den Haltestellenbereich rot erhält, wäre technisch möglich, erfordert jedoch ebenfalls bauliche Änderungen an der Haltestelle und scheidet somit bis auf weiteres aus. Da jedoch mit einem Umbau des Haltestellenbereiches nach Auffassung des Kreisverwaltungsreferates bereits eine vollständige Lösung des beschriebenen Problems erzielt werden könnte, ist die Notwendigkeit einer dynamischen Haltestelle nicht mehr gegeben. Zudem scheint der Verzicht auf eine signaltechnische Lösung auch den Interessen der Stadtgestaltung und des Denkmalschutzes zu entsprechen.
Bis zu einer etwaigen baulichen Lösung hat das Kreisverwaltungsreferat entschieden, ein großformatiges Piktogramm des Verkehrszeichens Vz. 224 „Haltestelle“ im Übergangsbereich der dortigen Behindertenparkplätze und der angrenzenden Haltestelle auf der Fahrbahn aufbringen zu lassen. Eine entsprechende Anordnung wurde bereits erteilt. Die Umsetzung soll nach Abschluss der dortigen Gleissanierungsarbeiten erfolgen.
Das Kreisverwaltungsreferat geht davon aus, dass mit diesem großformatigen Piktogramm ein weiterer Beitrag zur Sicherheit der ein- und aussteigenden Trambahnfahrgäste erzielt werden kann. Ein „Übersehen“ des Haltestellenbereiches erscheint uns dann als nicht mehr möglich.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.