Wenn „Flüchtlingsretter“ eigentlich Straftäter sind – zieht die Stadt Konsequenzen?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 17.5.2019
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 17.05.2019 führen Sie Folgendes aus:
Der deutsche Kapitän der „Hilfsorganisation“ Mission Lifeline, die in den zurückliegenden Jahren immer wieder durch die Aufnahme vorgeblicher „Flüchtlinge“ im Mittelmeer ins Gerede kam, ist jetzt in Malta zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt worden. Eine Gefängnisstrafe blieb Claus-Peter Reisch erspart. Mit weiteren Verfahren und Strafen gegen Besatzungsmitglieder des von ihm geführten Schiffes ist zu rechnen. Durch das jetzt ergangene Urteil gerät auch die Unterstützung seiner Aktivitäten ins Zwielicht, etwa durch das Erzbistum München-Freising.
Zu Ihrer Anfrage vom 17.05.2019 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Das Erzbistum München-Freising unterstützt ersichtlich Straftäter – über- einstimmenden Medienberichten zufolge spendete der Erzbischof von München und Freising, Marx, im Jahr 2018 die Summe von 50.000 Euro an die NGO „Mission Lifeline“. Welche Konsequenzen zieht die LHM hieraus?
Antwort:
Die Landeshauptstadt München nimmt keinen Einfluss auf die Spendenaktivitäten des Erzbistums. Dem Erzbistum steht es frei, Zweck und Empfänger von Spenden frei zu wählen.
Frage 2:
Welche in der Münchner Asyl- und „Flüchtlings“-Unterstützerszene tätigen Organisationen (z. B. Münchner Flüchtlingsrat u. a.), die von der Stadt aus Steuermitteln gefördert werden, haben die NGO „Mission Lifeline“ in der Vergangenheit unterstützt? Welche Konsequenzen – z. B. Kürzung der städtischen Zuwendungen, Beendigung der Zusammenarbeit etc. – zieht die LHM daraus, daß in Valletta jetzt erste Strafen gegen einen prominen- ten „Flüchtlings-Retter“ ergingen, der im Juli 2018 bekanntlich auch Gastredner auf einer einschlägigen Kundgebung in München war?
Antwort:
Das Urteil wurde aufgrund einer fehlerhaften Registrierung des Schiffs gesprochen und ist damit für den Zuschuss unerheblich. Zudem umfassen die Anträge zur Zuschussförderung keine Abfrage zur ideellen Unterstützung von NGOs. Eine Unterstützung wirkt sich nicht auf den Zuschuss aus.