Sind kinderreiche Familien in München keinen städtischen Empfang mehr wert?
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Alexandra Gaßmann, Richard Quaas, Thomas Schmid, Frieder Vogelsgesang und Dorothea Wiepcke
(CSU-Fraktion) vom 13.2.2019
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Nach Paragraf 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtrats-Mitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen zum einen eine Wiedereinführung des städtischen Empfangs für kinderreiche Familien aus München. Für die Ausrichtung städtischer Empfänge ist der Oberbürgermeister als Leiter der Stadtverwaltung verantwortlich. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft daher eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Artikel 37 Abs. 1 GO und Paragraf 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Des Weiteren wünschen Sie eine Berichterstattung an den Stadtrat, wann und warum dieser Empfang still und leise „beerdigt“ wurde. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen zu Ihrem Antrag vom 13.02.2019 auf diesem Wege Folgendes mit:
Ihre Annahme, es hätte bis vor einigen Jahren jährlich einen Empfang gegeben, der guten Zuspruch gefunden hätte, ist nicht richtig. Innerhalb der letzten zehn Jahre gab es nur einen Empfang für kinderreiche Familien bzw. solche mit mehr als sieben Kindern; dieser fand am 5. März 2009 im Rathaus statt. Zu diesem Empfang mit Kinderunterhaltung waren die in München lebenden Ehrenpatenkinder des Bundespräsidenten eingeladen. Grundlage für die Einladung war seinerzeit eine Liste mit Ehrenpatenkindern des Stadtjugendamts. Hierzu ist festzuhalten, dass damit nicht zwangsläufig alle in München lebenden Familien mit mehr als sieben Kindern erfasst waren, da die Patenschaft beantragt werden muss und nicht alle Familien dies tun.
Von den eingeladenen Familien haben 42% ihre Teilnahme an der Veranstaltung abgesagt, sodass der Empfang aufgrund dieser geringen Resonanz wieder eingestellt wurde.
Eine eindeutige Definition, wann eine Familie als kinderreich gilt, existiert nicht. Der Verband kinderreicher Familien e.V. bezeichnet eine Familie dann als kinderreich, wenn in deren Haushalt dauerhaft drei oder mehr Kinderleben oder lebten.1 Nicht erkennbar ist, ob darunter nur gemeinsame oder auch fremde Kinder fallen. Es ist aber davon auszugehen, dass es dem modernen Familienverständnis nicht mehr gerecht wird, nur eigene Kinder zweier Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner als Familie zu bezeichnen. Eine Auswertung des Einwohnermelderegisters hat ergeben, dass zu einem Empfang für Familien mit mehr als drei Kindern bis zu 27.000 Bürgerinnen und Bürger einzuladen wären.
Selbst bei mehreren Empfängen könnten somit nicht alle Familien berücksichtigt werden. Eine Auswahl (zum Beispiel durch Losverfahren) bestimmter Familien halte ich nicht für sinnvoll. Daher wird die Stadt auch künftig davon absehen, einen solchen Empfang auszurichten und stattdessen weiterhin einen Schwerpunkt darauf legen, Familien finanziell zu entlasten (zum Beispiel Gebührenfreiheit im Kindergarten).
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
1Vgl. Mitgliedschaftsvoraussetzungen des Verbands für kinderreiche Familien in Deutschland e.V. URL: www.kinderreichefamilien.de/mitgliedschaft.html (aufgerufen am 15.05.2019).