Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Informationen an die Sportvereine
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Haimo Liebich, Christian Müller, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 15.5.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 15.5.2018 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, die Stadtverwaltung möge gemeinsam mit dem Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) die Münchner Sportvereine zum Beispiel per E-Mail oder Brief über die neue Verordnung/das neue Gesetz, aber auch über die jeweiligen Ansprechpartner informieren. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die seit 25. Mai 2018 anzuwendende Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und ihre Relevanz für Sportvereine wurde in der Sitzung des Sportbeirats der Landeshauptstadt München am 21. Juni 2018 von Rechtsanwalt Alexander Siegmund, ASR Astner Sünkenberg Rechtsanwälte, vorgestellt.
Seit Inkrafttreten der DS-GVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erfolgt eine Einzelfallberatung eines jeden interessierten Vereins im Sportamt der Landeshauptstadt München.
Grundsätzlich ist der Bayerische Landes-Sportverband e.V. (BLSV) bezüglich der Information für die Münchner Sportvereine der zuständige Ansprechpartner. Auf seiner Vereinshomepage http://www.blsv.de/blsv/vereinsser-vice/vereinsberatung/datenschutz.html informiert der BLSV detailliert, stellt Muster- Dokumente zur Verfügung und verweist des Weiteren auf Abend-Workshops, Intensivseminare und die Internetseite des Bayerischen Landsamts für Datenschutzaufsicht.Das Sportamt verweist auch zukünftig gerne in seinem regelmäßig erscheinenden Newsletter auf Informationsveranstaltungen zu diesem für die Sportvereine relevanten Themenkomplex und berät im Einzelfall.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.