Bauboom in München – Wie viel Potenzial wird wirklich genutzt?
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Mario Schmidbauer und Andre Wächter (Fraktion Bayernpartei) vom 21.2.2019
Antwort Stadtbaurätin Prof. Dr.(I) Elisabeth Merk:
Mit Antrag vom 21.2.2019 fordern Sie das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA IV Lokalbaukommission auf, dem Stadtrat jährlich einen Bericht (Bekanntgabe) vorzulegen über genehmigte und abgelehnte Anträge für kleinere Baumaßnahmen, mit denen einzelne neue Wohneinheiten geschaffen werden (könnten).
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Ein jährlicher Bericht an den Stadtrat erscheint aus folgenden Gründen nicht zielführend:
Bei der Gesamtzahl der genehmigten Bauanträge und Wohneinheiten spielt die Summe der Ablehnungen keine bedeutende Rolle, zumal auch hier die daraus resultierenden Zweitanträge genehmigt werden konnten. Zudem würde eine genaue Recherche der jeweiligen Gründe für Ablehnung bzw. Zurückziehung die LBK erheblich blockieren, da es immerhin 280 Zurückziehungen von Bauanträgen unter 10 Wohneinheiten allein im Jahr 2018 gab.
Für die Beantwortung Ihres Antrags haben wir beispielhaft das Jahr 2018 betrachtet. In diesem Jahr gingen im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA IV Lokalbaukommission (LBK) insgesamt 6.281 Bauanträge ein. Davon wurden lediglich 153 Bauanträge (ca. 2%) abgelehnt, 904 Bauanträge wurden zurückgezogen.
Die Auswertung der Bauanträge für Wohnbauvorhaben unter 10 Wohneinheiten ergab folgendes:
Im Jahr 2018 wurden 1.000 Bauanträge für Wohnbauvorhaben unter 10 Wohneinheiten mit insgesamt 2.285 Wohneinheiten genehmigt. 22 Bauanträge unter 10 Wohneinheiten (ca. 2% aller abgelehnten Anträge) mit insgesamt 85 Wohneinheiten wurden abgelehnt, 280 Bauanträge wurden zurückgezogen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass aus den zurückgezogenen Anträgen in nahezu allen Fällen neue, entsprechend geänderteBauanträge folgten (Zweitanträge). Dies begründet insgesamt auch die niedrige Zahl an Ablehnungen.
Bei einer Stichprobe der abgelehnten Bauanträge unter 10 Wohneinheiten ergab sich, dass auch hier in nahezu allen Fällen ein Zweitantrag folgte, der in der Regel genehmigungsfähig war. Der Erstantrag musste oft aufgrund eines zu großen, sich nicht in die nähere Umgebung einfügenden Baukörpers abgelehnt werden. Dieser wurde dann beim Zweitantrag an die Umgebung entsprechend angepasst.
Bei Teilung von Wohnungen in kleinere kam es in Einzelfällen vor, dass aufgrund fehlendem Stellplatznachweis abgelehnt werden musste. Bei dieser Konstellation fällt auf, dass nicht immer ein Zweitantrag folgt, sondern auch Klage gegen die Ablehnung erhoben wurde.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.