Hauptbahnhof für Flugtaxis vorbereiten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Manuela Olhausen, Manuel Pretzl, Thomas Schmid, Frieder Vogelsgesang (CSU-Fraktion) vom 3.7.2018
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Sie haben am 3.7.2018 Folgendes beantragt: „Die Deutsche Bahn wird gebeten, beim Neubau des Münchner Hauptbahnhofs dafür zu sorgen, dass eine geeignete Fläche so gestaltet wird, damit darauf Flugtaxis starten und landen können.“
Für die gewährte Fristverlängerung bedanken wir uns.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Für den in Ihrem Antrag vom 3.7.2018 angeführten Sachverhalt besteht seitens der Landeshauptstadt München keine Zuständigkeit, da die Verwirklichung der Gestaltung einer Fläche für Flugtaxis in der Zuständigkeit des Vorhabenträgers und nicht in der Zuständigkeit der Landeshauptstadt München läge. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Das derzeitige Konzept des vorhabenbezogenen Bebauungsplans auf dem Grundstück des heutigen Starnberger Flügelbahnhofs wie auch das Konzept für den Neubau des Empfangsgebäudes des Hauptbahnhofs sieht den Betrieb von Flugtaxis nicht vor. Die Entscheidung zu dahingehenden Umplanungen liegt bei der Eigentümerin bzw. dem Vorhabenträger, der Deutschen Bahn.
Wir haben die DB Station&Service AG trotzdem um Stellungnahme gebeten, in welcher ausgeführt wird, dass ohne weitere Untersuchung ein potentieller Landeplatz beim Neubau des Münchner Hauptbahnhofs nicht offensichtlich und in der derzeitigen Planung der öffentliche Zugang einer Dachfläche nicht vorgesehen sei. Zudem wäre offen, wann der Betrieb von Flugtaxis durch das Luftfahrt-Bundesamt und das Eisenbahn-Bundesamt grundsätzlich genehmigt wird und welche Vorgaben definiert würden. Daher könne momentan ein Landeplatz allenfalls als Variante geplant werden.
Die Einrichtung eines Landeplatzes beim Neubau des Hauptbahnhofs zeichnet sich daher derzeit noch nicht ab. Mitzuteilen ist aber noch, dass die Landeshauptstadt München in der sogenannten Inzell-Initiative „Verkehrsprobleme gemeinsam lösen“, gegründet 1995 als eine Kooperations-plattform von Verwaltung, Wirtschaft, Verkehrsträgern und -verbänden, gemeinsam mit zahlreichen Verkehrsexperten an anwendbaren Mobilitätskonzepten für die Zukunft mitarbeitet. Ende 2017 wurde in der Inzell-Initiative das Projekt „Modellstadt München 2030“ ins Leben gerufen. Dabei beschäftigen sich die Beteiligten im ersten Aufschlag mit verkehrlichen Visionen, Zielen und Maßnahmen für die Zeitspanne bis 2030. Auch die mögliche, vor allem aber die stadtverträglich sinnvolle Anwendung neuer Mobilitätskonzepte für die Gestaltung des Münchner Verkehrs nach 2030 wird hier diskutiert. Hier kann auch die heute noch zum Teil visionär wirkende Idee der automatisierten Flugtaxis Eingang finden und ergebnisoffen diskutiert werden. Oberste Priorität muss dabei jedoch immer sein, die Lebens- und Mobilitätsqualität aller Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Hier könnte langfristig ein autonomes Flugtaxi, falls es sich technisch und rechtlich umsetzen ließe, als eines von vielen Verkehrsmitteln im multimodalen Mix Eingang finden. Dies jedoch nur, falls es erwiesenermaßen einen wirklichen Nutzen für große Bevölkerungsgruppen brächte und zu keiner Benachteiligung für die Münchner Bevölkerung im Rahmen von Schadstoff- und Lärmimmissionen führt.
Weiterhin steht die Landeshauptstadt München mit Unternehmen, welche zukünftig Flugtaxis anbieten werden, in Kontakt.
Zum jetzigen Zeitpunkt erscheint eine weitergehende Befassung im Sinne des Antrags nicht angezeigt, da es noch nicht absehbar ist, wann der Gesetzgeber die Nutzung von Luftraum für individuelle Verkehrsmittel zulässt. Es verbleiben zahlreiche ungeklärte Fragen wie etwa Lärmschutz, Betriebssicherheit von Anflugschneisen in Zusammenhang mit dem Betrieb von Flugtaxis.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.