Rechtzeitige Information der Bevölkerung bei privaten Baustellen!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Renate Kürzdörfer, Gerhard Mayer,
Bettina Messinger, Cumali Naz, Alexander Reissl, Helmut Schmid, Dr. Constanze Söllner-Schaar, Julia Schönfeld-Knor, Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 13.12.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Ihr an den Oberbürgermeister gerichteter Antrag hat die Information der Bevölkerung bei privaten Baustellen, z.B. durch das Aufstellen von Informationstafeln, zum Ziel. Dies fällt in die Zuständigkeit des Kreisverwaltungsreferates.
Das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde trifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftwege zu beantworten:
Das Baureferat sowie die Stadtwerke München stellen bei größeren Baumaßnahmen regelmäßig einige Wochen vor Beginn der Maßnahme an der betroffenen Stelle Informationstafeln auf, die auf die Baustelle und das jeweilige Projekt hinweisen. Dies erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Tafeln haben das Ziel, über das Bauprojekt selbst zu informieren. Eine gezielte Information über die geplanten Beeinträchtigungen im öffentlichen Raum ist hier üblicherweise nicht enthalten.
Bei privaten Baumaßnahmen (z.B. Neubauprojekte, Sanierungen etc.) erfolgt eine solche Information in der Regel allerdings nicht.
Erlaubnisse für Baumaßnahmen im öffentlichen Raum finden ihre Rechtsgrundlage in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG). Auflagen sind gemäß beiden Vorschriften nur nach Gesichtspunkten der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs möglich. Dabei handelt es sich z.B. um die Anordnungvon bestimmten Absicherungs- und Beschilderungsmaßnahmen, die Festlegung von erforderlichen Restbreiten oder auch die zeitliche Koordinierung der Maßnahme. Das Aufstellen von Informationstafeln ist von diesen Kriterien nicht erfasst und kann somit auch nicht verpflichtend angeordnet werden.
Darüber hinaus werden Erlaubnisse für Baumaßnahmen im öffentlichen Raum oftmals sehr kurzfristig erteilt. Da der tatsächliche Baubeginn ja frühestens mit der Erteilung der Erlaubnis feststeht, könnten Informationstafeln auch erst nach Bekanntgabe des Bescheides aufgestellt werden. In vielen Fällen geschieht die Erlaubniserteilung erst wenige Tage vor dem Beginn der Bauarbeiten.
Auch gibt es häufig Terminverschiebungen und Verlängerungen von bereits erteilten Erlaubnissen. Die Zeiträume, die auf Informationstafeln genannt wären, würden somit keine zuverlässige Information für die Bevölkerung bieten, z.B. wenn eine Baustelle kurz vor dem Ablauf der Erlaubnis um weitere 6 Monate verlängert wird.
Da wir jedoch auch der Meinung sind, dass die Information der Bevölkerung über aktuelle und künftige Baustellen einen begrüßenswerten Mehrwert in einer modernen Stadtgesellschaft bieten würde, haben wir die Schaffung einer digitalen Informationsschnittstelle sowie einer digitalen Informationsplattform innerhalb des aktuellen IT-Projektes „BAU-ER“ (Baustellen- und Ereignismanagement) angestoßen. Mithilfe standardisierter Schnittstellen sollen künftig Informationen über temporäre Straßennutzungen online zur Verfügung gestellt werden und mithilfe einer geeigneten Plattform auch für jedermann sichtbar gemacht werden. Der Mehrwert gegenüber einer ortsgebundenen Beschilderung ist dabei, dass die Informationen nicht nur lokal vor Ort, sondern auch von zu Hause oder jedem anderen Ort aus abgerufen werden können und immer tagesaktuell sind.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird zwar noch einige Zeit in Anspruch nehmen, wir sind jedoch davon überzeugt, dass wir dadurch eine Informationsplattform schaffen können, die anwenderfreundlich und ortsunabhängig genutzt werden kann und sich zudem auf dem aktuellen Stand der Technik befindet.