Extra Joggingstrecken mit geeigneten Bodenbelägen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Haimo Liebich, Christian Müller, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion)
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl
In Ihrem Antrag fordern Sie:
„Die Landeshauptstadt München errichtet neue Joggingstrecken mit weicheren Belägen in der Stadt. Hierzu zeigt die Stadtverwaltung, wo solche extra Strecken auf bereits versiegelten Flächen und bestehenden Wegen eingerichtet werden können (zum Beispiel an der Isar, in Parks oder rund um das Olympiagelände).
Es ist zu prüfen, wie die Strecken attraktiv gestaltet werden können, zum Beispiel mit Markierungen für den Anfang, das Ende oder einzelne Abschnitte, aber auch ob zusätzliche Sportmöglichkeiten, wie kleine Treppchen oder ähnliches eingebaut werden können.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Wir bedanken uns für die gewährte Terminverlängerung.
Zu Ihrem Antrag vom 9.8.2018 teilt das Baureferat aber Folgendes mit:
Sie schlagen vor, auf bereits versiegelten Wegen Laufstrecken mit weicherem Belag zu errichten – zum Beispiel an der Isar, in Parks oder rund um das Olympiagelände.
Weichere, zum Laufen geeignete Beläge sind z.B. Kunststoffbeläge (EPDM) wie auf Sportplätzen. In zusätzlichen Informationsmaterialien welche die Antragsteller zugeleitet haben, werden sogenannte Finnbahn-Laufbeläge thematisiert. Diese Beläge bestehen beispielsweise aus speziellen Holzschnitzeln, verdichtendem Tannenreisig oder einer Gatterspäne-, Kies-, Sandmischung. Eine besonders weite Verbreitung haben die sogenannten wassergebundenen Decken, die ebenfalls nicht mit einem Bindemittel wie Zement oder Bitumen verfestigt sind und so über ihr abgestuftes Mineralgemisch für dämpfende Laufeigenschaften sorgen.Bereits heute besteht der größte Teil der Park- und Grünanlagenwege in München aus diesen sogenannten wassergebundenen Decken. Um die Versiegelung auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken, sind in den Parks und Grünanlagen in der Regel nur übergeordnete Wegeverbindungen, die hohen Nutzungsfrequenzen ausgesetzt sind asphaltiert. Diese werden wegen ihrer verkehrlichen Bedeutung auch beleuchtet und im Winter geräumt.
Eine Reduzierung der Breiten dieser bestehenden, asphaltierten Wege zugunsten von Lauftrassen, wäre wegen der funktionalen Anforderungen an diese Wege, u. a. um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, kaum möglich. Für den weichen Belag müsste auf den bestehenden asphaltierten Wegen ein eigener Aufbau geschaffen werden. Bei Finnbahnbelägen ist mit Aufbauhöhen von mindestens 10 cm zu rechnen. U. a. die Entwässerung und insbesondere die Schneeräumung im Winter erscheinen dabei problematisch. Die Barrierefreiheit beim Queren des Weges über die Lauftrasse wäre eingeschränkt.
Unabhängig von bestehenden asphaltierten Wegen möchten wir Ihre grundsätzliche Idee jedoch gerne aufgreifen und schlagen vor, die Integration eines von der Wegeführung unabhängigen, attraktiven Laufparcours mit weichem und zugleich unversiegeltem Belag in einem Park als neues Angebot zu untersuchen. Gut geeignet für eine entsprechende Untersuchung erscheint der Ostpark, welcher im Rahmen des Städtebauförderprogrammes „Neuperlach“ hinsichtlich einer umfassenden Aufwertung demnächst überprüft werden soll.
In diesem Zuge kann die Bürgerschaft eingebunden und die Möglichkeit der Implementierung eines entsprechenden Laufparcours in den Park geklärt werden.
Die Gleichstellungsstelle für Frauen hat um Beteiligung im Mitzeichnungsverfahren gebeten.
Sie hat das Antwortschreiben mit E-Mail vom 13.6.2019 mitgezeichnet und bittet darum, bei der Entwicklung eines Laufparcours auch die unterschiedlich ausgeprägten Sicherheitswahrnehmungen von Frauen und Männern, z. B. bezüglich der Beleuchtung oder Wegeführung, zu berücksichtigen. Die Gleichstellungsstelle für Frauen wird im Rahmen des Städtebauförderprogrammes „Neuperlach“ bei der Untersuchung zur Implementierung eines Laufparcours entsprechend eingebunden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist