Vorschläge zur Förderung von Freier Szene, Pop- und Jugendkultur IX Musikräume in Schulen als Proberäume nutzen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Krieger und Dr. Florian Roth (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 27.4.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach §60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 27.4.2018 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Landeshauptstadt München ist gesetzlich verpflichtet, den Sachaufwand für den Bau, Betrieb und Unterhalt der öffentlichen Schulen zu tragen. Über Art und Umfang einer außerschulischen Nutzungsmöglichkeit entscheidet die Kommune in eigenem Ermessen. Die Grundsätze der Raumüberlassung für außerschulische Zwecke hat der Stadtrat zuletzt mit Beschluss vom 2.7.2003 definiert. Demnach können auch Musikräume für außerschulische Nutzungen überlassen werden. Die Mitnutzung dieser Fachräume steht aber – wie alle außerschulische Nutzungen – unter dem Vorbehalt, dass die schulische Nutzung nicht beeinträchtigt werden darf. Der Schulbetrieb genießt stets Vorrang.
Dies beinhaltet auch, dass die Räume bei Unterrichtsbeginn wieder uneingeschränkt der Schule zur Verfügung stehen müssen.
Eine Nutzung der Musikräume durch Bands sowie Musikerinnen und Musiker für Proben ist daher grundsätzlich bereits möglich, allerdings muss das Referat für Bildung und Sport in jedem Einzelfall prüfen, ob nicht schulische Belange oder andere Gründe entgegen stehen. Die Erfahrungen des Referates für Bildung und Sport zeigen, dass es in der Praxis schwierig ist, die Musikräume zur Verfügung zu stellen. Oft bestehen Nutzungskonflikte mit den schulischen oder schulbegleitenden Musikangeboten, da vorhandene Möbel, Instrumente und technische Geräte der Schule erst ab- oder umge-baut werden müssten, um eine außerschulische Nutzung zu ermöglichen. Hinzu kommt, dass in der Regel nur für den schulischen Bedarf Lagermöglichkeiten vorhanden sind.
Das Referat für Bildung und Sport ist daher dazu übergegangenen, auch andere schulische Räume (Klassenzimmer, Aula) als Proberäume für Musikerinnen und Musiker zur Verfügung zu stellen. Allerdings gilt auch hier, dass in jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob eine Nutzung als Proberaum möglich ist. Insbesondere für Bands, Orchester aber auch Chöre ergeben sich oft Problemstellungen hinsichtlich der nicht vorhandenen Lagermöglichkeiten sowie der damit verbundenen Notwendigkeit, Instrumente und Technik vor und nach den Proben jeweils aufund abzubauen. In vielen Fällen ist der damit einhergehende organisatorische Aufwand für die Musikerinnen und Musiker zu groß, das Angebot somit wenig attraktiv.
Regelmäßig wird eine Nutzung auch durch die geltenden Lärmschutzvorschriften verhindert, da insbesondere am Abend und am Wochenende strengere Grenzwerte einzuhalten sind. Die Lärmschutzvorschriften sind dabei sowohl im Hinblick auf die Nachbarschaft als auch auf die im Schulgebäude wohnenden technischen Hausverwaltung und deren Familien einzuhalten. Daher können insbesondere Bands oder Musikgruppen, die die Musik elektronisch verstärken sowie Percussiongruppen, Orchester oder Blechblasinstrumente meist nicht zugelassen werden.
Außerdem ist zu vermeiden, dass andere in den Schulen stattfindende Nutzungen (z.B. Kurse der Münchner Volkshochschule, muttersprachlicher Ergänzungsunterricht etc.) durchzeitgleiche Musikproben gestört werden. Das Referat für Bildung und Sport kann folglich nur in wenigen Fällen geeignete Räume zur Verfügung stellen, da die genannten Voraussetzungen an den meisten Schulanlagen nicht gegeben sind.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Musiklehrsäle aber auch andere schulische Räume nur sehr eingeschränkt als Proberäume für Musikerinnen und Musiker geeignet sind.Das Referat für Bildung und Sport nimmt entsprechende Anfragen aber gerne entgegen und prüft jeweils im Einzelfall, ob eine Realisierung möglich ist.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.