Der Hauptausschuss des Kommunalen Arbeitgeberverbands Bayern (KAV) hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig sein Einverständnis für die geplanten Anpassungen bei der Münchenzulage erteilt. Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung vom 26. Juni beschlossen, zum 1. Januar 2020 für alle bisherigen bezugsberechtigten Tarifbeschäftigten im TVöD die Münchenzulage auf 270 Euro im Monat zu verdoppeln und für alle anderen Tarifbeschäftigten im TVöD eine erstmalige Münchenzulage in Höhe von 135 Euro pro Monat einzuführen.
Nach der Zustimmung des KAV kann das Personal- und Organisationsreferat der Landeshauptstadt München nun mit der Gewerkschaft ver.di die nötige Anpassung der örtlichen Tarifvereinbarung A 35 verhandeln und abschließen. Das Ergebnis dieser Verhandlung wird final wieder dem Stadtrat zur Genehmigung vorgelegt werden.
Dazu Personal- und Organisationsreferent Dr. Alexander Dietrich: „Ich freue mich über das einstimmige Votum des KAV-Hauptausschusses und bin mir sicher, mit ver.di zeitnah eine Lösung im Interesse unserer Tarifbeschäftigten und einer attraktiven Arbeitgeberin Landeshauptstadt München herbeiführen zu können.“