U9/Aus- und Einfädeln im Bereich Münchner Freiheit
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 12.4.2019
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft
In Ihrer Anfrage vom 12.4.2019 führten Sie als Begründung aus:
„Verschiedene Entwürfe zum Aus- und Einfädeln der U9 im Bereich Münchner Freiheit werden diskutiert. Der Verlauf entlang der Münchner Freiheit parallel und mit Ausgang Giselastraße wurde als baulich schwierig verworfen. Ein weiterer Entwurf enthält die Planungen für einen zweiten neuen Bahnsteig auf neuer Ebene, versetzt zum bisherigen an der Münchner Freiheit zu bauen und die U9 nördlich ein-/auszufädeln zu lassen.“
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Welche Untersuchungen liegen vor für Umsteigezeiten, Vermeidung von Staus an den Rolltreppen zu den Hauptverkehrszeiten?
Antwort der SWM/MVG:
„Im Rahmen der Verkehrsprognose mit Prognosehorizont 2025, die begleitend zur baulichen Machbarkeitsstudie erstellt wurde, weist der neue U9-Bahnhof Münchner Freiheit eine Tagesbelastung aus, die etwa halb so groß ist wie die Tagesbelastung des heutigen U3/U6-Bahnhofs Odeonsplatz. In die Verkehrsprognose sind Umsteigezeiten eingeflossen, die entsprechend den Planungen aus der baulichen Machbarkeitsstudie ermittelt wurden.
Die genaue Dimensionierung des neuen U9-Bahnhofes Münchner Freiheit, einschließlich seiner Zugänge und Treppenanlagen, ist Teil der weiteren Planungen der Gesamtstrecke der U9 und liegt noch nicht vor, da es sich bei der bisherigen Untersuchung zunächst um eine bauliche Machbarkeitsuntersuchung gehandelt hat. Gleichwohl wurde bei den Studien für die gesamte U9-Strecke berücksichtigt, dass ausreichend Raum für die künftige Dimensionierung der Stationen vorhanden ist, so auch beim neuen U9-Bahnhof an der Münchner Freiheit. Eine ausreichend große Dimensionierung in der Größenordnung, z.B. des Bahnhofs Odeonsplatz der U3/U6 ist möglich und in der weiteren Planung vertieft zu betrachten.“
Frage 2:
Wurde die Errichtung einer neuen Trasse südlich der Münchner Freiheit zwischen Giselastraße mit Ausfädeln an der Münchner Freiheit geprüft?
Antwort der SWM/MVG:
„Eine Variante der U9 Trasse sah vor, zwischen Universität und Giselastraße in die bestehende Strecke nach Norden einzufädeln und dabei den Bahnhof Giselastraße viergleisig auszubauen.
Aus der vertieften Machbarkeitsstudie für den Bereich Giselastraße – Münchner Freiheit ging jedoch hervor, dass die Einfädelung der U9 im Bereich Giselastraße baulich als äußerst schwierig und risikobehaftet, mit erheblichen Eingriffen in die vorhandene Wohnbebauung zu bewerten ist. Die Machbarkeit wurde zwar nicht vollständig ausgeschlossen; die Variante wird allerdings aufgrund der sehr großen Unwägbarkeiten vorerst nicht weiterverfolgt.“
Frage 3:
Inwieweit kann die bestehende Infrastruktur mit vier Gleisen und Umsteigemöglichkeit auf demselben Bahnsteig für Fahrten stadtein- bzw. -auswärts genutzt werden? Wenn ja, sind die entsprechenden Pläne einsehbar?
Antwort der SWM/MVG:
„Die heutige bestehende Infrastruktur am U-Bahnhof Münchner Freiheit ermöglicht den Umstieg auf demselben Bahnsteig für Fahrten stadtein- bzw. stadtauswärts. Die Pläne des damaligen Genehmigungsverfahrens sind bei den SWM einsehbar. Die Nutzung der vorhandenen viergleisigen Infrastruktur für die derzeitige Vorzugsvariante der Entlastungsspange U9 ist aus oben genannten Gründen (siehe Antwort zu Frage 2) nicht möglich.“
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.