Änderung der Regeln für das Eigenvergabekontingent der städtischen
Wohnungsbaugesellschaften
Antrag Stadtrats-Mitglieder Renate Kürzdörfer, Christian Müller, Julia Schönfeld-Knor und Dr. Constanze Söllner-Schaar (SPD-Fraktion) vom 25.1.2019
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Mit Antrag vom 25.1.2019 haben Sie das Referat für Stadtplanung und Bauordnung gebeten, dem Stadtrat veränderte Regeln für das Eigenvergabekontingent von GWG und GEWOFAG vorzuschlagen. Dabei soll das bisher in den Regelungen vorgesehene Losverfahren durch ein Verfahren abgelöst werden, in dem eine Fachjury, die sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der jeweiligen Wohnungsbaugesellschaften, des Sozialreferates sowie der Träger der Wohnungslosenhilfe zusammensetzt, letztlich über den entsprechenden Vorschlag für die jeweilige Wohnung entscheidet.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag vom 25.1.2019 als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Mit Beschluss der Vollversammlung vom 28.6.2017 (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/V 08308) hat der Stadtrat Richtlinien für das 15-Prozent-Eigenvergabekontingent der städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWG und GEWOFAG beschlossen. Die Richtlinien legen die Grundvoraussetzungen, die Auswahlkriterien sowie das Vergabeverfahren bei der Bewerberauswahl fest. Für die Bewerberauswahl wenden die beiden Gesellschaften ein EDV-gestütztes Vergabesystem an. Danach erfolgt bei mehr als fünf eingehenden Bewerbungen, die alle Voraussetzungen erfüllen, ein automatisiertes und protokolliertes Losverfahren zur Auswahl von fünf Bewerbungen für die Besichtigung. Bei mehreren Zusagen erfolgt die Auswahl durch die jeweilige Gesellschaft nach einer Abwägung der Vergabekriterien und der sozialen Mischung der Bewohnerstrukturen nach freiem Ermessen.
Zwischenzeitlich hat die Vollversammlung des Stadtrates am 10.4.2019 (Sitzungsvorlagen Nr: 14-20/V 13303) beschlossen, dass das Verfahren für das 15-Prozent-Eigenvergabekontingent auch bei der Vergabe von Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften aus dem Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB) und aus dem München Modell-Miete (MMM) angewandt werden soll.Die aktuelle Beschlusslage des Stadtrates spricht daher gegen die Intention Ihres Antrages.
Aus Sicht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung kann daher Ihrem Antrag nicht gefolgt werden.
Auch das Sozialreferat sieht grundsätzlich keinen zwingenden Änderungsbedarf am bestehenden Verfahren.
Eine Jury bzw. Belegungskommission im Rahmen des Eigenvergabekontingents sei sehr aufwändig, zumal es sich hier grundsätzlich um die Wiederbelegung einzelner Wohnungen im Rahmen der Fluktuation handele. Hier kennen die Vermieter ihre Objekte am besten und könnten einschätzen, welcher Haushalt in die vorhandene Vermieterstruktur passe.
Das Instrument einer Belegungskommission käme bei Bedarf allenfalls im Rahmen besonderer Programme (wie z.B. KomProB) in Frage oder eventuell in Quartieren, in denen bereits Schwierigkeiten aufgrund bestehender Bewohnerstrukturen bestehen. In allen anderen Fällen stünden Aufwand und Nutzen in keinem angemessenen Verhältnis.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.