Busspuren auf der Friedenheimer Brücke jetzt einrichten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Katrin Habenschaden und Anna Hanusch (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 29.5.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach §60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Ihr an das Kreisverwaltungsreferat gerichteter Antrag hat die Einrichtung von zwei Busspuren auf der Friedenheimer Brücke zum Ziel, um einen zuverlässigen Busverkehr vor dem Hintergrund einer Sperre der Laimer Unterführung zu gewährleisten.
Das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde trifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftwege zu beantworten.
Am 19.9.2019 wird planmäßig mit den Arbeiten an der Umweltverbundröhre begonnen. Dafür und für Arbeiten an der Tunnelbeleuchtung ist es erforderlich, die Laimer Unterführung für die Dauer von ca. drei Monaten zu sperren. Während der Dauer der Sperrung wird es zu einer Verlagerung des Verkehrs, hauptsächlich über die Ausweichroute Landsberger Straße-Friedenheimer Brücke-Wilhelm-Hale-Straße-Arnulfstraße kommen, die auch als Ableitungsempfehlung ausgeschildert wird.
Die aus verkehrlicher Sicht relevanten Punkte für die Leistungsfähigkeit der Ableitungsstrecke sind die signalisierten Kreuzungsbereiche nördlich und südlich der Friedenheimer Brücke. Die Friedenheimer Brücke selbst ist derzeit einspurig in jede Fahrtrichtung befahrbar, an den Fahrbahnrändern sind jeweils Parkplätze vorhanden. Auf dem Scheitelpunkt der Brücke befindet sich eine Fußgängerschutzanlage in Höhe der dortigen S-Bahn-Abgänge.In welchem Umfang eine leistungsmäßige Ertüchtigung der Signalanlagen im Bereich der Umleitungsstrecke sinnvoll und möglich ist, wird derzeit vom Kreisverwaltungsreferat geprüft. Zweifelsfrei können jedoch die einspurigen Richtungsfahrbahnen auf der Friedenheimer Brücke den Verkehr bewältigen, der über die signalisierten Kreuzungsbereiche nördlich und südlich der Brücke ankommt, so dass verkehrliche Ertüchtigungen für den Individualverkehr auf der Brücke selbst nicht erforderlich sind.
Die Friedenheimer Brücke weist eine Fahrbahnbreite von etwa 11,7 Metern auf. Für die Einrichtung einer gesonderten Busspur ist eine Fahrspurbreite von 3,5 Metern erforderlich, für eine Fahrspur für den Individualverkehr sind mindestens 3 Meter vorzusehen. Diese Mindestbreiten ergeben zusammen 13 Meter, darin nicht enthalten ist der zusätzlich benötigte Platz für eine Markierung zur Trennung der beiden Fahrtrichtungen.
Aus den genannten Gründen ist wegen der fehlenden Fahrbahnbreite die Einrichtung einer gesonderten Busspur für beide Fahrtrichtungen nicht möglich.
Unabhängig von der Baustellensituation hat der Stadtrat mit Beschluss vom 24.10.2018 ein Maßnahmenbündel zur Verbesserung des Buslinienverkehrs in München beschlossen. Darin enthalten ist auch die Errichtung einer gesonderten Busspur auf der Friedenheimer Brücke in südlicher Richtung. Dem Kreisverwaltungsreferat ist die Dringlichkeit dieser Maßnahme bekannt und wird in unserem Hause priorisiert behandelt. Nach den kürzlich erfolgten Abstimmungen wird von Seiten des Kreisverwaltungsreferates die Verkehrsrechtliche Anordnung zur Umsetzung der Maßnahme für den 15.7.2019 erteilt. Wann genau jedoch mit den Arbeiten begonnen wird, liegt in der Entscheidung des Baureferates.
Das Baureferat wurde unsererseits darauf hingewiesen, dass die Einrichtung der Busspur nicht zeitgleich mit der Sperrung der Laimer Unterführung stattfinden darf und noch vor Beginn der Sperrung der Laimer Unterführung umgesetzt werden sollte.
Wir bitten von den obengenannten Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.