Kein Verkauf zu Höchstpreisen: Bezahlbaren Genossenschaftswohnraum sichern!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Verena Dietl, Christian Müller und Alexander Reissl (SPD-Fraktion) vom 20.6.2018
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 20.6.2018 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Im Antrag wird Herr Oberbürgermeister gebeten, sich bezüglich der Wohnanlagen der Eisenbahnergenossenschaften beim Bundesverkehrsminister für eine Lösung einzusetzen, die bezahlbare Mieten sicher stellt.
Seit geraumer Zeit, nicht zuletzt auch in einer Pressekonferenz zum Thema „Wohnen und Mieterschutz“ am 25.1.2018, hat Herr Oberbürgermeister gefordert, dass der Bund in seiner Verantwortung als öffentlicher Grundstückseigentümer Gewinnerzielungsabsichten hinsichtlich seiner Flächen zugunsten des Gemeinwohls unterordnet, dies insbesondere auch für die Flächen, die im Erbbaurecht an Genossenschaften vergeben sind.
Auf allen relevanten Ebenen – vom Deutschen Städtetag über die Spitzen der Parteien im Bundestag sowie über die Landesregierung und die Bundesregierung – setzt sich die Landeshauptstadt München für eine Veränderung der landesgesetzlichen und bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen zum Mieterschutz ein.
Allerdings sind die Einwirkungsmöglichkeiten der Kommune gerade in diesem speziellen Fall relativ begrenzt, da es sich um privatrechtliche Vertragsverhältnisse zwischen den Baugenossenschaften und dem Bundeseisenbahnvermögen handelt. Die Erstzugriffsoption der Stadt auf entbehrliche Grundstücke des Bundes bezieht sich derzeit leider nur auf Grundstücke der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Um in der Sache dennoch weiter zu helfen, hat Herr Oberbürgermeister Reiter mit Schreiben vom 20.6.2018 den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (mit Abdruck an den Bundesminister für Finanzen) zu einem gemeinsamen Gespräch mit Vertretern der Baugenossenschaft nach München eingeladen (s. Anlage). Eine Antwort steht noch aus.Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Damit ist die Angelegenheit abgeschlossen.
Die Anlage zur Antwort kann abgerufen werden unter:
www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_dokumente.jsp?risid=5007783