Planungsreferat: Uhrmacherhäusl in Giesing: Ensemblegerechte Wiederherstellung
-
Rathaus Umschau 135 / 2019, veröffentlicht am 18.07.2019
(18.7.2019 − teilweise voraus) Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bedauert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Sachen Uhrmacherhäusl in Giesing und die Verzögerung, die das verwaltungsgerichtliche Urteil nun erzwingt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird nach wie vor alles daran setzen, hier zu einer ensemblegerechten Wiederherstellung zu kommen.
Das Gericht beanstandet, dass der Bescheid nicht ausreichend begründet, warum der Eigentümer und nicht der Bauunternehmer, der das Haus abgebrochen hat, herangezogen wurde. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird den Hinweis des Gerichts aufnehmen und zusätzlich auch den Bauunternehmer, neben dem bereits laufenden Bußgeldverfahren, in Anspruch nehmen, und ein entsprechendes Verwaltungsverfahren umgehend einleiten. Parallel wird jedoch weiterhin das Verfahren gegen den Grundstückseigentümer weiter verfolgt.
Aus der Sicht des Referats für Stadtplanung und Bauordnung erschien es nicht zielführend, einen Bauunternehmer, der sein Unvermögen bereits unter Beweis gestellt hatte, zum Wiederaufbau auf einem fremden Grundstück zu verpflichten.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung muss jetzt zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Danach kann entschieden werden, ob ein Berufungsverfahren zielführend ist, oder ob der Bescheid für den Wiederaufbau auf neue Füße gestellt werden muss. Das Ziel ist klar: Das Uhrmacherhäusl muss an gleicher Stelle und in der gleichen Kubatur material- und ensemblegerecht wiederhergestellt werden. Daher wurde auch dem Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichts nicht zugestimmt.