Erhaltungssatzungen werden weiterentwickelt Archiv
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Rathaus Umschau 136 / 2019, veröffentlicht am 19.07.2019
Erhaltungssatzungen sollen in München verstärkt auch in Gebieten außerhalb des Mittleren Rings erlassen werden können. Dafür notwendige Indikatoren hat der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats vorbehaltlich der Zustimmung durch die Vollversammlung beschlossen. Außerdem sollen die Satzungen künftig unbefristet gelten. Die Landeshauptstadt wird sich zudem beim Bund für einen bundesweiten Umwandlungsvorbehalt und ein preislimitiertes städtisches Vorkaufsrecht einsetzen.
Seit mehr als 30 Jahren erlässt die Landeshauptstadt München Erhaltungssatzungen, um Verdrängungsprozesse zu vermeiden und gewachsene Strukturen in den Vierteln zu schützen. Derzeit gibt es 23 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen rund 280.000 Personen in 160.000 Wohnungen leben. In diesen Gebieten bedarf es für bauliche Änderungen oder bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einer speziellen Genehmigung. Luxusmodernisierungen und Wohnungsaufteilungen können dadurch in der Regel verhindert werden. Außerdem hat die Landeshauptstadt München in Erhaltungssatzungsgebieten ein Vorkaufsrecht, falls sich die Käuferin oder der Käufer nicht zur Einhaltung bestimmter Vorgaben verpflichten.
Um einschätzen zu können, ob ein Gebiet für eine Erhaltungssatzung geeignet ist, wurden bislang 17 Indikatoren, wie zum Beispiel das Alter der Gebäude oder der Anteil an Kindern und älteren Menschen, betrachtet. Dieser Indikatorenkatalog wurde weiterentwickelt und umfasst nun 25 Indikatoren aus den Bereichen „Aufwertungspotenzial“, „Verdrängungsgefahr“ und „Gentrifizierungsdynamik“ sowie zusätzliche „Attraktivitätsindikatoren“. So werden ab sofort zum Beispiel auch Gebäude jüngeren Baualters bis 1986 stärker berücksichtigt, da Aufwertungsaktivitäten mittlerweile nicht mehr nur im klassischen Altbaubestand stattfinden.
Darüber hinaus hat der Stadtrat beschlossen, dass Erhaltungssatzungen nicht mehr wie bisher für die Dauer von fünf Jahren, sondern unbefristet gelten sollen. Die Eignung der Gebiete wird jedoch weiterhin alle fünf Jahre anhand der Indikatoren überprüft.
Aufgrund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt hält die Landeshauptstadt München auch ergänzende Initiativen von Seiten der Bundespolitik für erforderlich.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Wir werden nicht nur alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Zusammensetzung unserer Wohnbevölkerung zu schützen, sondern fordern vom Bund auch einen deutschlandweiten Umwandlungsvorbehalt und ein preislimitiertes städtisches Vorkaufsrecht in Städten mit erhöhtem Wohnungsbedarf“.
Weitere Informationen sind unterhttps://t1p.de/Erhaltungssatzung zu finden.