Endlich mobiles Arbeiten für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter
ermöglichen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Verena Dietl, Anne Hübner, Hans Dieter Kaplan, Haimo Liebich, Bettina Messinger, Christian Müller, Cumali Naz, Dr. Constanze Söllner-Schaar und Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 16.1.2019
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen die Ausstattung alle Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Sozialreferat mit mobilen Arbeitsplätzen, so dass diese auch unterwegs, vor allem bei Hausbesuchen, im Programm SoJa arbeiten können. Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 16.1.2019 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Sie unterstreichen mit Ihrem Antrag den Grundsatzbeschluss 14-20/V 04090, wie er am 9.11.2016 im Verwaltungs- und Personalausschuss bzw. am 15.11.2016 in der Vollversammlung beschlossen wurde, dass „(…) alle(n) städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die den entsprechenden Bedarf belegen können, ein Smartphone/Tablet/Notebook zur Verfügung steht, mit dem sie mobil auf E-Mail und Kalender zugreifen können.“ Das Sozialreferat begrüßt die Hervorhebung der Bedeutung der mobilen IT-Ausstattung für die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Außendienst des Sozialreferats, und sieht hier großes Potential die bestehenden Arbeitsprozesse im Bereich der Außendiensttätigkeiten optimaler zu unterstützen.
Da dem Sozialreferat eine zeitgemäße IT-Ausstattung der Arbeitsplätze, die ein verbessertes Arbeiten auch im Außendienst etc. ermöglicht, äußerst wichtig ist, werden im Referat auch diese Arbeitsplätze mit mobilen Geräten ausgestattet. Natürlich konnten bis dato nicht alle dafür in Frage kommenden Arbeitsplätze flächendeckend mit mobilen Geräten bedient werden, da die Anschubfinanzierung aus dem oben genannten Grundsatzbeschluss hier nicht ausgereicht hätte und verständlicherweise auch noch andere Fachlichkeiten Bedarfe nach mobilen Geräten angemeldet haben. Hierzu gab es im Februar 2018 eine Entscheidung des Führungskreisesdes Sozialreferates, wie die momentan zur Verfügung stehenden Geräte angesichts der gemeldeten Bedarfe im Referat verteilt werden können. Eine darüberhinausgehende Ausgabe weiterer Geräte befindet sich derzeit im Abstimmung mit dem IT-Referat sowie dem Eigenbetrieb it@M und wird entsprechend der Ressourcenverfügbarkeit vorgenommen.
Aus technischer Sicht steht erst seit Anfang 2018 der sogenannte „Full-VPN-Client“ zur Verfügung, der es den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern ermöglicht, über einen Laptop auch auf Fachverfahren (hier: SoJA) zuzugreifen, um damit auch die volle vor Ort benötigte Funktionalität nutzen zu können.
Um hier Erfahrungen im konkreten Außendienst-Einsatz zu sammeln (u.a. auch die Auswirkungen bei den Klientinnen- und Klientengesprächen) und gegebenenfalls zielgerichtete arbeitsorganisatorische und/oder IT-technische Optimierungen vornehmen zu können, wurde im Mai 2019 ein entsprechendes sechsmonatiges Projekt initiiert.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.