(23.7.2019 − teilweise voraus) In der gestrigen Berichterstattung zur Generalsanierung des Münchner Waisenhauses wird dem Sozialreferat und dem Referat für Bildung und Sport vorgeworfen, den von der Generalsanierung betroffenen Elterninitiativen keinerlei Unterstützung angeboten zu haben. Dem widerspricht das Sozialreferat entschieden.
Am 6. Februar 2019 hat die Leitung des Münchner Waisenhauses die Vorstände der Elterninitiativen informiert, dass in den nächsten Jahren dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen im Waisenhaus durchgeführt werden müssen. Diese Information erfolgte, um alle Betroffenen möglichst frühzeitig und transparent über die Maßnahmen und deren Konsequenzen zu unterrichten, obwohl der genaue Zeitpunkt des Baubeginns noch nicht endgültig feststeht. Ziel dieser Information sollte nicht zuletzt sein, den EKIs bereits in diesem frühen Stadium die Möglichkeit zu geben, entsprechend Planungen aufzunehmen.
Das Münchner Waisenhaus benötigt die von den Vereinen genutzten Räume dringend während der Großmaßnahme, die bei laufendem Betrieb erfolgen muss. Die Bauabschnitte werden sukzessive in Angriff genommen und die dort untergebrachten Gruppen des Waisenhauses müssen vorübergehend umziehen. Dazu ist es unumgänglich, dass die bisher vermieteten Räume als Ausweichquartiere zur Verfügung stehen.
Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen werden die betroffenen Räume vom Waisenhaus selbst benötigt, um für die im Waisenhaus lebenden Kinder dringend notwendige Angebote der Jugendhilfe zusätzlich bereitstellen zu können.
Nach derzeitigem Stand werden die Baumaßnahmen nicht vor dem 1. August 2021 beginnen. Damit steht fest, dass die Beendigung der Mietverhältnisse für die „Rappelkiste II“ und die „Grissinis“ frühestens zum 31. Juli 2021 erfolgen wird und den EIKIS damit mehr als 2 Jahre Zeit bleibt, um alternative Räumlichkeiten zu finden.
Am 14. März 2019 hat in den Räumen der EKI „Grissinis e.V“. ein Gespräch mit Vertretern des BA 9, den EKIs, des Referats für Bildung und Sport, des Sozialreferats für die Waisenhausstiftung und der Leitung des Münchner Waisenhauses stattgefunden, um über die geplante Sanierungsmaßnahme zu informieren und mögliche Alternativen zu sprechen.
Das Sozialreferat hat daraufhin nochmals intensiv geprüft, ob auf dem Gelände des Waisenhauses ein Ersatzstandort für die EKI möglich ist. Dabei wurde sowohl das in Modulbauweise errichtete Gebäude, das für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge errichtet wurde, in die Überlegun- gen mit einbezogen als auch der östliche Teil des Waschhauses. Beide Räumlichkeiten werden aber sowohl als Ausweichquartier bei der Abwicklung der Generalsanierung des Haupthauses als auch künftig für die im Waisenhaus lebenden Kinder benötigt.
Bei den an Tollwood und andere Beratungsstellen vermieteten Räumlichkeiten handelt es sich um reine Büroflächen, die sich als Ersatzstandort für eine EKI im derzeitigen Zustand nicht eignen.
Das Referat für Bildung und Sport unterstützt die beiden Eltern-Kind-Initiativen bei der Standortsuche nach Kräften. Mögliche neue Standorte wurden bereits bei mehreren Gesprächen erörtert.
Die Fachaufsicht im RBS berät die beiden Eltern-Kind-Initiativen auch zu allen Fragen bezüglich der Genehmigungsfähigkeit und Förderung neuer Räume. Bei einem Umzug in neue Räume können zum Beispiel erforderliche Umbaukosten im Rahmen des EKI-Fördermodells der Landeshauptstadt München bezuschusst werden, sofern ein Mietvertrag mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren vorliegt.