PPP-Modell für die 2. S-Bahn-Stammstrecke ernsthaft prüfen
Antrag StadträteChristian Amlong, Hans Dieter Kaplan, Ingo Mittermaier und Alexander Reissl (SPD-Fraktion) vom 24.5.2012
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
Mit oben genannten Antrag vom 24.5.2012 fordern Sie, dass die Verwaltung – ggf. mit Hilfe externer Beratungsfirmen – prüft, wie ein Public-Privat-Partnership-Modell (PPP-Modell) für die zweite S-Bahn-Stammstrecke aussehen könnte.
Bei der Prüfung soll darauf eingegangen werden, wie ein solches Modell aussehen könnte, wenn die Planung und der Bau alternativ auch der spätere Betrieb gemeinsam aus öffentlicher und privater Hand finanziert wird.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Antrag betrifft einen Sachverhalt, der nicht in die Aufgabenzuständigkeit der Landeshauptstadt München fällt und insofern weder die Zuständigkeit des Stadtrates, noch eine laufende Angelegenheit des Oberbürgermeisters vorliegt. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir daher Ihren Antrag in einem Brief zu beantworten.
Zunächst bedanke ich mich für die gewährten Terminverlängerungen.
Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit:
Ein Public-Privat-Partnership-Modell (PPP-Modell) stellt eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand (Aufgabenträger) und Unternehmen der Privatwirtschaft im Sinn einer Zweckgesellschaft dar. Vorrangiges Ziel der öffentlichen Hand ist dabei eine Entlastung der öffentlichen Haushalte durch eine Finanzierungsbeteiligung der Privatwirtschaft zu erreichen.
Aufgabenträger und Bauherr der zweiten S-Bahn-Stammstrecke ist das bundeseigene Unternehmen Deutsche Bahn AG (DB). Die Finanzierung ist gesichert und erfolgt durch die DB mit finanzieller Unterstützung des Bundes durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Bundesprogramm (rund 60 Prozent) sowie anteiligen Mitteln des Freistaates Bayern (knapp 40 Prozent). Die Durchfinanzierungsvereinbarung mit der DB wurde vom Freistaat Bayern daher im Jahr 2016 abgegeben.
Aufgrund der verkehrspolitischen Bedeutung der zweiten S-Bahnstammstrecke für den öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet hat derStadtrat bereits 2012 beschlossen, dass sich die Stadt München, ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung, mit ihrem Anteil am Flughafendarlehen in Höhe von knapp 114 Millionen im Jahr 2021 an der Finanzierung beteiligt.
Trotz der finanziellen Beteiligung ist die Landeshauptstadt München nicht die Auftraggeberin der zweiten S-Bahnstammstrecke. Aufgrund des fortgeschritten Projektstandes – der Baubeginn ist bereits erfolgt – wäre auch ein entsprechendes Finanzierungsmodell nicht mehr möglich. Daher sind die gewünschten Prüfungen bzw. Verhandlungen im Hinblick auf ein PPP-Modell durch die Stadtverwaltung nicht möglich. Dem Antrag kann daher leider nicht entsprochen werden.
Ich möchte Sie um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.