Münchens städtische Arbeitsplätze „hitze-fit“ machen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 9.8.2018
Antwort Personal- und Organisationsreferat:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Erledigung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher nicht möglich.
Ich kann Ihnen unter Einbeziehung des Betriebsärztlichen Dienstes (BäD) und des Fachdienstes für Arbeitssicherheit (FAS) Folgendes mitteilen:
Arbeits- und Gesundheitsschutz mit all seinen Facetten spielt bei der Landeshauptstadt München eine große Rolle. Auch das Thema Hitze am Arbeitsplatz wird dabei regelmäßig betrachtet. Gemeinsam mit BäD und FAS kümmert sich das Personal- und Organisationsreferat in seiner Rolle als zentraler Arbeitgeber im Arbeits- und Gesundheitsschutz stadtweit um die Umsetzung der einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben. Dabei stößt die LHM jedoch gelegentlich durch z.B. architektonische Gestaltungselemente wie vollverglaste Fassaden oder den Denkmalschutz, der z.B. der Nachrüstung von Außenjalousien entgegensteht, an Grenzen, strebt aber immer eine bestmögliche Lösung für die Gebäudenutzerinnen und -nutzer an.
Eine zentrale Stellung im Arbeits- und Gesundheitsschutz nimmt die Gefährdungsbeurteilung ein. So werden für jeden Arbeitsplatz die mit ihm verbundenen Gefährdungen betrachtet und erforderliche Maßnahmen festgelegt. Die klimatischen Einflüsse spielen insbesondere auch für Tätigkeiten im Freien eine große Rolle und sind damit Bestandteil der entsprechenden Gefährdungsbeurteilung. Es ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind (aufgrund der Art der Tätigkeit, der Dauer des Aufenthalts im Freien usw.). Dabei stehen regelmäßig BäD und FAS beratend zur Seite.
Grundsätzlich ist somit jeder Arbeitsplatz mit seinen Rahmenbedingungen einzeln zu betrachten, pauschale Maßnahmen und Festlegungen sind nicht zielführend. Aufgrund der Heterogenität und Größe der Stadtverwaltung und der Vielzahl der Standorte ist es erforderlich, dass entsprechend derkonkreten Verhältnisse vor Ort durch die für Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlichen Referate/Eigenbetriebe notwendige Überprüfungen angestoßen und bei Bedarf Verbesserungen in die Wege geleitet werden. Bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen ist jedoch immer auch die Kosten-Nutzen-Relation zu bedenken.
Das von Ihnen benannte Kommunalbüro des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bietet lediglich ein Beratungsangebot zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung vor Ort der Kommunen und ist zum Thema „Hitze“ leider nicht der richtige Ansprechpartner. Ferner verfügt die LHM sowohl über einen internen Betriebsärztlichen Dienst als auch über einen Fachdienst für Arbeitssicherheit, die mit hoher Expertise zum Thema Sicherheit und Gesundheit beraten und sich mit viel Engagement auch um das Thema „Hitze“ kümmern. So ist z.B. geplant, mittelfristig gemeinsam mit dem Kommunalreferat bzw. dem Referat für Bildung und Sport (und unter Einbeziehung der Kommunalen Unfallversicherung Bayern als dem für die LHM zuständigen Unfallversicherungsträger) die städtischen Standards für Immobilien weiter zu verbessern. Insbesondere ist es erforderlich, eine frühzeitige Einbindung des Betriebsärztlichen Dienstes und des Fachdienstes für Arbeitssicherheit bei Anmietungen bzw. Neu- und Umbauten zu gewährleisten.
Abschließend kann festgehalten werden, dass die LHM den gesetzlichen Anforderungen zum Thema Hitze im Rahmen des Arbeits- und Gesund-
heitsschutzes insbesondere auch durch organisatorische Maßnahmen Rechnung trägt. Alle Beteiligten im Arbeits- und Gesundheitsschutz arbeiten engagiert an dem Thema und prüfen immer wieder, wie dieser auch bei Hitze gewährleistet und stetig verbessert werden kann.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.