Für die Aufdeckung, Prüfung, Genehmigung, Beendigung oder Ahndung von nicht ordnungsgemäßen Wohnungsbelegungen im geförderten Bereich bekommt das Sozialreferat zwei zusätzliche Stellen. Das hat die Vollversammlung des Stadtrats jetzt entschieden. Zudem soll eine Kampagne über das Thema Missbrauch von Sozialwohnungen und Wohn- raumüberwachung aufklären. Ausgehend von dem großen Erfolg des Online-Meldeverfahrens zur Zweckentfremdung bei freifinanzierten Wohnungen soll auch für den Bereich der geförderten Wohnungen die Bevölkerung aufgefordert werden, vermutete Verstöße zu melden.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Auf dem freifinanzierten Markt ist es äußerst schwer, günstigen Wohnraum zu finden. Da ist es nicht verwunderlich, dass auch versucht wird, Mietverträge innerhalb der Familie oder an Freunde weiterzugeben. In geförderten Wohnungen ist das aber an rechtliche Vorgaben geknüpft. Im Bereich der Wohnraumüberwachung stellen wir sicher, dass diese Vorgaben auch eingehalten werden und in Sozialwohnungen wirklich nur Menschen leben, die darauf auch einen Anspruch haben.“
München zählt zu den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, sodass geförderte Wohnungen nur nach Benennung und Bestätigung durch das Amt für Wohnen und Migration vergeben werden dürfen. Die Antragsberechtigung und Einhaltung der Einkommensgrenzen muss vorab geprüft werden.
Der hohe Bedarf an gefördertem Wohnraum zeigt sich an der stetig zunehmenden Zahl der gestellten Anträge. Nach Jahren gleichbleibender Antragszahlen erhöhten sie sich von 2016 bis Ende 2018 um 33 Prozent und liegen nun bei 29.600 Anträgen im Jahr. Die Zahl der Wohnungsvergaben kann mit 2.577 im Jahr 2018 den Bedarf bei weitem nicht decken. Ende 2018 standen den Wohnungsvergaben 12.800 berechtigte wohnungssuchende Haushalte gegenüber, davon 9.845 (77 Prozent) besonders dringliche Fälle.
Grundsätzlich gilt: In der Bestätigung des Amts für Wohnen und Migration, die zum Abschluss eines Mietvertrags für eine geförderte Wohnung zwingend vorgeschrieben ist, werden alle Personen namentlich aufgelistet, die zum Bezug der Wohnung berechtigt sind. Ziehen nicht alle Personen ein, verliert die Bestätigung ihre Wirksamkeit und der Mietvertrag wurde unrechtmäßig geschlossen. Zieht der Hauptmieter aus der Wohnung aus oder verstirbt, wird geprüft, ob der Verbleib sonstiger Bewohnender den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das gilt auch, wenn der Hauptmieter sich nur noch gelegentlich in der Wohnung aufhält.
Jährlich gehen rund 2.700 Meldungen zur Überprüfung durch den Bereich Wohnraumüberwachung ein. Bis 2016 gab es, neben den in förmlichen Verfahren geheilten Belegungsverstößen, jährlich rund 50 Wohnungen, deren unrechtmäßige Belegung beendet wurde und wieder an berechtigte Haushalte vergeben wurden.