Solarladestationen für E-Bike und Handy aufstellen - Pilotprojekt Fahrradabstellplatz am Marienhof
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 31.1.2018
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Das Direktorium hat den oben genannten Antrag dem Referat für Gesundheit und Umwelt zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Nach Paragraph 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadträte nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt des Antrages bezieht sich auf ein Geschäft der laufenden Verwaltung, deren Besorgung nach Paragraph 37 Abs. 1 GO und Paragraph 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Daher wird Ihr Antrag im Folgenden als Schreiben der Verwaltung beantwortet. Für die gewährte Fristverlängerung möchten wir uns ausdrücklich bedanken.
In Ihrem Antrag vom 31.1.2018 beantragen Sie die Aufstellung von Solarladestationen zum Laden von Elektrofahrrädern und Elektrokleingeräten wie Handys an Fahrradabstellanlagen. Als Pilotstandort wird der Fahrradstellplatz am Marienhof benannt.
Der Antrag wird damit begründet, dass in der Gemeinde Geretsried eine Solarstation in Betrieb genommen wurde. Dort können Bürgerinnen und Bürger ihre Geräte kostenlos aufladen. Gleichzeitig könnte damit die stadtweite Infrastruktur von freiem WLAN erweitert werden. Des Weiteren sollten die Ladestationen in der Nähe von Fahrradstellplätzen und -garagen aufgestellt werden.
Das Referat für Gesundheit und Umwelt nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die Landeshauptstadt München setzt seit 2015 das „Integrierte Handlungsprogramm zur Förderung von Elektromobilität in München“ (kurz: IH-FEM) erfolgreich um. Mit einem Gesamtbudget von rund 60 Millionen Euro werden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, wobei ein starker Fokus auf dem Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur für E-Pkw liegt. Im Stadtgebiet finden sich mit Stand April 2019 380 Ladesäulen mit 760 Ladepunkten auf öffentlichem Grund, bis Ende 2019 kommen weitere 340 Ladepunkte dazu. Gerade in einer Stadt wie München spielt öffentliches Laden für E-Pkw eine zentrale Rolle, da nur wenige der Münchnerinnen und Münchner übereigene Pkw-Stellplätze und damit über die Möglichkeit für privates Laden verfügen.
Die Rahmenbedingungen beim Laden von E-Pkw unterscheiden sich aber grundsätzlich vom Laden von E-Zweirädern. Die Notwendigkeit einer Aufladung von Pedelecs/E-Bikes im öffentlichen Raum ist zunächst aus Sicht der Reichweite zu betrachten. Der derzeitige Stand der Technik ermöglicht in diesem Fahrzeugsegment bereits Reichweiten von deutlich über 60 Kilometer. Für den Großteil der Tagesstrecken, die mit dem Fahrrad vor allem innerstädtisch zurückgelegt werden, ist diese gesicherte Reichweite ausreichend und macht eine Zwischenladung auf öffentlichem Grund obsolet.
Weiter haben Besitzerinnen und Besitzer von E-Rädern zumeist das Bedürfnis nach einer sicheren Abstellmöglichkeit für die oftmals teuren Räder, welche an den Ladesäulen im öffentlichen Raum durch das Fehlen zum Beispiel von abschließbaren Radboxen nicht gegeben wäre. Darüber hinaus sind handelsübliche Ladegeräte von E-Bikes aufgrund der zu geringen Schutzklasse meist nicht für das Laden im Freien geeignet und können zudem durch Dritte entfernt werden (Diebstahlgefahr). Das Laden im öffentlichem Raum wird weiter dadurch erschwert, dass – anders als für Pkw – noch kein EU-Standard für die Ladeschnittstelle von E-Rädern existiert. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen also ihr eigenes Ladegerät mit sich führen, um an Schukosteckdosen laden zu können.
Auch das Laden von Elektrokleingeräten ist aufgrund der geringen benötigten Ladeleistung an öffentlichen Ladestationen nicht notwendig. Mobile Elektrokleingeräte ermöglichen durch ihre Akkulaufzeiten in der Regel eine Nutzung ohne Zwischenladung. Sie können daher durch das Aufladen im privaten Bereich ausreichend genutzt werden. Es bedarf hier keiner Infrastrukturbereitstellung im öffentlichen Raum. Das Angebot von Lademöglichkeiten für Elektrokleingeräte kann trotzdem einen Zusatznutzen im Privatbereich z.B. für den Einzelhandel oder ähnliches darstellen und wird daher bereits teilweise angeboten.
Zusammenfassend gibt es für öffentliche Ladeinfrastruktur für E-Bikes und Elektrokleingeräte im öffentlichen Bereich keine Notwendigkeit, da der Ladebedarf im Privatbereich ausreichend abgedeckt werden kann.
Aufgrund der oben dargestellten Ausführungen kann dem Antrag nicht entsprochen werden. Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.