Schluss mit lustig – U-Bahn-Wache geht mit Dackeln auf Streife!
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Rathaus Umschau 146 / 2019, veröffentlicht am 02.08.2019
Schluss mit lustig – U-Bahn-Wache geht mit Dackeln auf Streife!
Antrag Stadträte Manuel Pretzl und Johann Sauerer (CSU-Fraktion) vom 3.4.2019
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Thematik des Einsatzes der U-Bahnwache zusammen mit Dackeln fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Wir haben hierzu die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) um Stellungnahme gebeten, die Folgendes mitteilte:
„Die zahlreichen positiven Reaktionen auf den Aprilscherz ‚Dienst-Dackel‘ haben gezeigt, dass Dackel einen hohen Sympathiewert besitzen. Für den realen Einsatz bei der U-Bahnwache kommen sie jedoch nicht in Frage. Als Schutzhund und zur Abschreckung von Straftätern sind Dackel zu klein. Sie können die Streifen bei Einsätzen daher nicht sinnvoll unterstützen.
Das zu 90 Prozent unterirdisch verlaufende Münchner U-Bahn-Netz bietet zudem keine artgerechte Umgebung, so dass Hunde kaum in geeigneter Weise eingesetzt werden könnten. Die effektiv realisierbaren Einsatzzeiten in der U-Bahn wären sehr kurz, da die Hunde häufige Pausen außerhalb der U-Bahnanlage benötigen würden.
Hinzu kommt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der U-Bahnwache intensiv im Bereich Konfliktmanagement und Deeskalation geschult werden, sich bei den Fahrgästen über die letzten 30 Jahre eine hohe Akzeptanz erarbeitet haben und gemeinsam mit der Polizei ein nachhaltig hohes Sicherheitsniveau gewährleisten. Auch aus diesen Gründen ist es nicht erforderlich, das bestehende Konzept zu ändern.“
Wir bitten Sie, von den vorstehenden Ausführungen der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH Kenntnis zu nehmen, und hoffen, dass diese für Sie nachvollziehbar sind und der Antrag als erledigt gelten darf.