Surfen IV: Anfängerwelle an der Dianabad-Schwelle
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Haimo Liebich, Christian Müller, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 27.2.2019
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Im Antrag der SPD-Fraktion wird die Stadtverwaltung gebeten, über das Verhandlungsergebnis mit dem Freistaat Bayern nach dem intrafraktionellen Antrag zum Erhalt der Dianabadschwelle vom 9.10.2012 zu informieren. Dieser Surf-Spot soll dauerhaft erhalten und gesichert werden.
Mit Schreiben vom 16.1.2019 hat sich Herr Oberbürgermeister Dieter Reiter an den Bayerischen Finanzminister Albert Füracker gewandt und um Unterstützung bei einer dauerhaften Sicherung der Dianabadschwelle für das Surfen gebeten. Die Antwort des Freistaates Bayern liegt nun vor.
In dem Schreiben vom 11. März 2019 äußert sich der Freistaat wie folgt:
„Der Freistaat hat an der Dianabadschwelle zahlreiche Verkehrssicherungsmaßnahmen getroffen, um das dort bestehende Bade- und Surfverbot durchzusetzen. So wurden etwa zahlreiche Verbotsschilder sowie Zäune, die ein Ein- und Aussteigen verhindern sollen, errichtet. Gleichzeitig mussten die Sicherungsmaßnahmen aber so angebracht werden, dass lebensrettende Maßnahmen möglich sind. Daher ist für geübte Surfer ein Einstieg in die Welle weiterhin möglich. Um die Schwimmer beim Herantreiben vom Wasser aus zu warnen, wurden vor der Schwelle zudem mehrere deutliche Warnschilder angebracht. Um das Festhalten und Aussteigen zu ermöglichen, wurde 30 Zentimeter über der Wasseroberfläche quer zur Fließrichtung ein Seil gespannt. Auf der linken Gewässerseite wurde außerdem ein ca. 10 Meter langes Haltegeländer montiert.
Eine Kontrolle des Verbotes erfolgt durch die Verwaltung des Englischen Gartens im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten.
Der Freistaat Bayern unterstützt das Surfen an Flüssen im gesamten Land. Auch in München steht er in konstruktivem Austausch mit Vertretern der Surfszene, um die Bedingungen zu verbessern und das Flusssurfen in München attraktiv zu gestalten. Dafür braucht es vor allem für die stei-gende Zahl an aktiven Flusssurfern adäquate Wellen, die es zu entwickeln gilt. Dabei sind insbesondere alle technisch-planerischen sowie rechtlichen Fragen umfassend zu klären.
Die Interessengemeinschaft Surfen in München e.V. hat mehrere Standorte für eine weitere Flusssurfwelle vorgeschlagen, welche unter anderem auch in den Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt München fallen. Ich bitte Sie, dass die Landeshauptstadt die in ihre Verantwortung fallenden Standorte einer umfassenden Prüfung unterzieht.“
Dem Appell des Freistaates Bayern hat die Landeshauptstadt München bereits auf verschiedenen Ebenen entsprochen, sei es mit der Untersuchung von neuen Surf-Spots (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 09543) oder aber mit den entsprechenden Aktivitäten rund um die „Anfängerwelle Floßlände“, die nicht nur bauliche Veränderungen, sondern auch die notwendige Machbarkeitsstudie umfassen.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.