Radlfreie Zeit für Bürgeranfragen?
Anfrage Stadträtin Sabine Bär (CSU-Fraktion) vom 2.8.2019
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 2.8.2019 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Wie in der Presse heute berichtet wurde, ist die Stabstelle für den Radverkehr in der Landeshauptstadt München zur Zeit nicht mehr für Bürgeranliegen erreichbar. Der zuständige Mitarbeiter befindet sich in Elternzeit. Das ist eine Situation, die häufig in der Stadtverwaltung eintrifft. Nur darf dies nicht dazu führen, dass keine Bearbeitung mehr stattfindet. Bürgeranliegen sind berechtige Anfragen, die auch bearbeitet und beantwortet werden müssen. Gerade das Thema Radverkehr genießt eine hohe Priorität.“
Frage 1:
Warum wird in Zeiten vorhersehbarer Vakanz in einer ohnehin kleinen Stabsstelle keine Vertretung oder personelle Unterstützung installiert?
Frage 2:
Wie kann künftig vermieden werden, dass Bürgeranliegen Wochen und Monate unbearbeitet liegen bleiben?
Frage 3:
Gibt es die Möglichkeit für die Zukunft solchen Situationen vorzubeugen?
Antwort auf Frage 1-3:
Alle bereits eingegangenen und künftigen Bürgeranfragen und -anliegen zum Radverkehr werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung zeitnah bearbeitet und so rasch wie möglich beantwortet. Auch in Zeiten von Vakanzen wird eine Vertretung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Verkehrsplanung gewährleistet. Es wird um Verständnis gebeten, dass die Verteilung und Beantwortung der Vielzahl der Anfragen trotz bestehender Vertretungsregelung insbesondere in der Urlaubszeit etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen kann.Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Pressemitteilungen liegt jeweils bei der Beteiligungsgesellschaft, die sie herausgibt.