Beteiligung des Behindertenbeirats bei der Gestaltung von städtischen Plätzen und MVG-Haltestellen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (damals Fraktion FDP – HUT) vom 13.05.2019
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Sie haben beantragt, der Stadtrat möge beschließen, dass der Oberbürgermeister dafür Sorge trägt, dass bei allen Platzgestaltungen durch das Baureferat sowie bei der Gestaltung von MVG-Haltestellen der Behindertenbeirat beteiligt wird. Da es zwischenzeitlich bereits eine Vereinbarung zwischen dem Baureferat, der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) und dem Behindertenbeirat gibt, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Wir haben zu diesem Vorgang den Behindertenbeirat um Stellungnahme gebeten, der uns Folgendes mitgeteilt hat:
„Der Facharbeitskreis Mobilität im Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München (LHM) bedankt sich, in Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten, Oswald Utz, ausdrücklich für die berechtigte Initiative. Auch wir sind während der letzten Jahre nicht untätig gewesen, um die Beteiligung verbindlich festzuschreiben, da auch andernorts Missstände zu beklagen sind.
Zwischenzeitlich bestehen sowohl mit dem Baureferat als auch mit der MVG Vereinbarungen, dass wir von Beginn an bei den Planungen einbezogen werden.
Dabei werden die einzelnen Projekte im Städtischen Beraterkreis barrierefreies Planen und Bauen vorgestellt. In dem Gremium sind wir mit mehreren Mitgliedern vertreten. Die Beschlussvorlagen zu den einzelnen Projekten des Baureferats müssen uns zeitlich so vorgelegt werden, dass wir Stellung nehmen können.
Mit der MVG hat sich durch die Einrichtung einer Mobilitätsbeauftragten eine konstruktive Zusammenarbeit entwickelt. Sämtliche Haltestellen werden im Rahmen von Spartengesprächen im genannten Beraterkreis vorgestellt. Problematisch in diesem Bereich ist, dass uns z.B. die Planungen zur Haltestelle Romanplatz erst zu einem Zeitpunkt vorgelegt wurden, nachdem die Beteiligung abgeschlossen war und die Planungen noch nachalten Standards erfolgt sind. Hier können wir nur noch auf Details Einfluss nehmen.
Da sich die Verfahren über Jahre hinziehen, schreiben wir dies noch der Übergangsphase zu einer verbindlichen Regelung zu. Sofern sich die Verfahren nicht bewähren sollten (was wir nicht hoffen), werden wir uns an das Referat für Arbeit und Wirtschaft wenden.“
Die ebenfalls um Stellungnahme gebetene MVG teilte Folgendes mit:
„Die SWM/MVG haben in den letzten Jahren für alle Aspekte, die die barrierefreie Zugänglichkeit der Verkehrssysteme betreffen, eine enge Zusammenarbeit und definierte Beteiligungs- und Anhörungsprozesse mit den Behindertenvertretern der Landeshauptstadt München installiert. Zu diesem Zweck wurde im Büro des Geschäftsführers Mobilität die Stelle einer Beauftragten für Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkungen eingerichtet. Über diese Stelle laufen bei der SWM/MVG alle Fragestellungen zur Barrierefreiheit und die Koordination und Kommunikation zu den Behindertenvertretern zusammen. Gemäß den geltenden Vereinbarungen werden der Beraterkreis barrierefreies Planen und Bauen, der Facharbeitskreis Mobilität des Behindertenbeirates und der Behindertenbeauftragte entsprechend der definierten Zuständigkeiten von der SWM/MVG bei allen in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Planungen beteiligt. Dies gilt z.B. für Neubeschaffungen von Fahrzeugen, sämtliche Infrastrukturmaßnahmen, die Festlegung von barrierefreien Ausbaustandards bis hin zur Entwicklung von Mitarbeiterschulungen im Hinblick auf die zu berücksichtigenden Belange behinderter Fahrgäste.
Gerade die Verbesserung der barrierefreien Zugänglichkeit bei der Tram ist eines der großen Ziele, die die SWM/MVG in den nächsten Jahren mit Hochdruck vorantreiben möchte. Die hierfür erforderlichen systemabhängigen und genehmigungsrelevanten Prüfungen zur Entwicklung eines barrierefreien Haltestellenausbaustandards wurden bereits eingeleitet. Barrierefreie Anforderungen sollten künftig nicht mehr zugunsten anderer Aspekte (z.B. aus gestalterischen Gründen) abgewogen werden. Die SWM/MVG werden sich dafür einsetzen, dass die Herstellung der Barrierefreiheit bei allen Neubau- und Sanierungsprojekten – soweit technisch möglich – gewährleistet und umgesetzt wird.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.