Wie lässt sich die geplante Erweiterung der MAN-Teststrecke in Allach/Ludwigsfeld anwohnerfreundlich gestalten?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Cetin Oraner und Brigitte Wolf (Die Linke) vom 29.3.2019
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Anfang Februar 2019 stellte MAN Bürgerinnen und Bürgern aus der Nachbarschaft die Pläne zur Erweiterung seiner Teststrecke in Allach/Ludwigsfeld dar. MAN möchte u. a. einen zweiten Schotterhügel errichten, um auch einer neuen Generation von Trucks und Bussen die erforderlichen Tests zu unterziehen und diese den Kunden vorführen zu können. Immerhin sollen künftig statt 25 bis zu 50 Hügelfahrten täglich durchgeführt wer- den, die Anzahl der zulässigen Testrunden pro Tag soll sich von 250 auf bis zu 400 erhöhen. Dafür soll ‚nur noch‘ an 270 Werktagen statt wie bisher an 313 Tagen gefahren werden – dies allerdings Montag bis Samstag zwischen 7 Uhr und 20 Uhr!
Verständlich, dass die betroffenen Anwohner aus der Siedlung Ludwigsfeld trotz der umfänglichen Erläuterungen ihre Bedenken was Verkehrsbelastung – die schweren Fahrzeuge müssen aus dem eigentlichen MAN-Gelände auf die Teststrecke durch die Siedlung fahren – und was Lärm und Emissionen betrifft, nicht ausreichend berücksichtigt sahen.“
Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Zunächst bedanke ich mich für die Fristverlängerung und darf die einzelnen Punkte Ihrer Anfrage – unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Referates für Stadtplanung und Bauordnung zu Frage 4 – wie folgt beantworten:
Vorab fasse ich den Gegenstand des Genehmigungsantrags der Firma MAN und das notwendige immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren zum besseren Verständnis wie folgt zusammen:
Das von der Firma MAN Truck & Bus SE auf der Teststrecke 2 (Karlsfelder Str. 260) geplante Vorhaben beinhaltet
-die Errichtung eines neuen Offroadhügels (an Stelle des bestehenden Offroadhügels) sowie
-die Errichtung eines zusätzlichen Auffahrhügels.
Darüber hinaus soll die Nutzung der Teststrecke 2 geändert werden:Auf dem vorhandenen Rundkurs sinkt die Anzahl der jährlichen Fahrten von max. 75.300 auf 74.000. Ebenso sinkt die Anzahl der Nutzungstage von derzeit ca. 313 Tagen auf maximal 270 Tage. Die tägliche Rundenzahl steigt dagegen von maximal 250 auf nun maximal 400 an.
Die Nutzung der Kreisbahn bleibt nahezu unverändert, allerdings wird nun eine Begrenzung der Fahrtage auf 100 pro Jahr festgelegt.
Die Anzahl der Fahrten auf den Hügeln erhöhen sich von 25 auf 50 Fahrten pro Tag.
Ferner wurde ein Parallelbetrieb für Veranstaltungen und Test-Betrieb beantragt. Der Veranstaltungsbetrieb soll verstärkt werden auf maximal zehn Großveranstaltungen pro Jahr.
Die Betriebszeit der Teststrecke 2 bleibt wie bisher auf die Tageszeit von 7 - 20 Uhr beschränkt.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde von der Firma MAN plausibel dargestellt, dass bei Großveranstaltungen der Besucherparkverkehr weitgehend über werkseigene Parkhäuser und Parkplätze kombiniert mit einem Shuttleverkehr zur Teststrecke abgewickelt werden solle, die Intensivierung des Betriebs zu keiner signifikanten Steigerung des Fahrverkehrs auf der Karlsfelder Straße führe und der Ausbau der Karlsfelder Straße in absehbarer Zeit umgesetzt werden könne. Die Firma MAN sei bereit, ihren Part (Bau eines Teils der Straße auf dem Betriebsgelände) zu erfüllen.
Die Zulässigkeit der geplanten Erweiterung der MAN-Teststrecke in Allach/ Ludwigsfeld wurde vom Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft. Im Verfahren wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt und die Bezirksausschüsse des 23. und des 24. Stadtbezirkes sowie die Gemeinde Karlsfeld gehört.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde am 7.5.2019 mit allen Beteiligten ein Erörterungstermin durchgeführt.
Mit Ausnahme der formal noch ausstehenden Stellungnahme der höheren Naturschutzbehörde liegen alle anderen Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden mit einem positiven Votum vor. Bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen gemäß BundesImmissionsschutzgesetz hat die Firma MAN einen Anspruch auf Genehmigung ihres Vorhabens.
Mit Bescheid vom 7.6.2019 wurde die parallel zum Genehmigungsverfahren beantragte Zulassung des vorzeitigen Baubeginns für den Umbau desAnfahrhügelkomplexes gemäß § 8a BImSchG erteilt. In die noch ausstehende Änderungsgenehmigung werden entsprechende Nebenbestim-
mungen (§ 12 BImSchG) zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen aufgenommen. Insbesondere wird nach Abschluss der Umbaumaßnahmen eine Abnahmemessung gefordert werden, die die Einhaltung der Immissionsbegrenzungen belegen soll. Veranstaltungen auf dem Gelände sind darüber hinaus gesondert anzuzeigen.
Die immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen der Firma MAN entsprechen im Übrigen den gesetzlichen Anforderungen. Insbesondere muss die Betreiberin in regelmäßigen Abständen die Einhaltung der festgesetzten Lärmrichtwerte durch entsprechende Schallpegelmessungen belegen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Frage 1:
Läuft das Begutachtungsverfahren für die Erweiterung der Teststrecke noch und welche Ämter bzw. Behörden sind hier eingeschaltet?
Antwort:
Im Verfahren wurden neben den Fachgebieten des Referates für Gesundheit und Umwelt, die Regierung von Oberbayern, das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Lokalbaukommission, das Kreisverwaltungsreferat – Branddirektion sowie das Baureferat – Münchner Stadtentwässerung beteiligt.
Vorbehaltlich der einzig noch ausstehenden Stellungnahme der Regierung von Oberbayern als höhere Naturschutzbehörde hat die Prüfung der Fachstellen ergeben, dass das Vorhaben genehmigungsfähig ist.
Frage 2:
Hat die Stadt Informationen darüber, ob es sich bei der „neuen Generation von Trucks“ auch um militärische Fahrzeuge handelt?
Antwort:
Auf der Teststrecke 2 sollen – nach den vorliegenden Informationen – auch militärische Fahrzeuge getestet werden.
Frage 3:
Auch das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) ist mit der Überprüfung von Daten befasst:
a) Um welche Daten handelt es sich dabei?
Antwort:
Das RGU ist insbesondere mit der Prüfung der vorgelegten Gutachten zum Lärmschutz sowie zur Luftreinhaltung befasst gewesen.
b)Welche Maßnahmen zum Schutz der Anwohner schlägt das RGU vor?
Antwort:
Das RGU wird Immissionsmessungen in der Nachbarschaft fordern. Die Messungen sind bei Maximalauslastung der Anlage durchzuführen.
Für den Veranstaltungsbetrieb werden Maßnahmen gefordert, um die Anwohner/-innen vor unnötigen Lärmbelästigungen zu schützen (Verbot von Musikdarbietungen sowie elektronisch verstärkten Tondarbietungen im Freien oder im Zelt).
Ferner sind Maßnahmen zu ergreifen, um witterungsbedingte Staubemissionen der unbefestigten Abstellflächen sowie am Off-Road-Hügel zu vermeiden z.B. durch Besprühen mit Wasser.
Bei Veranstaltungen soll der Besucherparkverkehr weitgehend über werkseigene Parkhäuser und Parkplätze kombiniert mit einem Shuttleverkehr zur Teststrecke abgewickelt werden.
Frage 4:
Welche geänderte Verkehrsführung ist denkbar, um die Anwohner vom Durchgangsverkehr zur und von der Teststrecke zu befreien?
Antwort:
Die MAN Teststrecke ist in Ost-West Richtung über die Karlsfelder Straße zu erreichen. Über die Karlsfelder Straße wird auch das Hauptstraßennetz, die Dachauer Straße im Westen und die Feldmochinger Straße im Osten erreicht.
Alternative Verkehrsführungen sind auf Grund des weitmaschigen Netzes in diesem Bereich derzeit nicht erkennbar. Die geplante Realisierung der Karlsfelder Straße neu zur Entlastung der Siedlung Ludwigsfeld wird von MAN und den beteiligten städtischen Dienststellen und Fachbehörden beschleunigt vorangetrieben werden.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei Beachtung der von den Fachstellen geforderten Auflagen – vorbehaltlich der noch ausstehenden Stellungnahme der höheren Naturschutzbehörde – das Vorhaben genehmigungsfähig ist und die Firma MAN damit Anspruch auf Genehmigung ihres Vorhabens hat.