Stärkung und Belebung der Städtepartnerschaften – Musik verbindet!
Antrag Stadtrat Richard Quaas (CSU-Fraktion) vom 22.6.2018
Antwort Kulturreferent Dr. Hans-Georg Küppers:
Ihren Antrag vom 22.6.2018 „Stärkung und Belebung der Städtepartnerschaften – Musik verbindet!“ erlaube ich mir, wie bereits mündlich mit Ihnen abgestimmt, per Brief zu beantworten. Zur Sachlage kann ich Ihnen heute Folgendes mitteilen:
Sie hatten sich in Ihrem Antrag für eine Belebung der Städtepartnerschaften Münchens ausgesprochen und das Auflegen eines Programms angeregt, das regelmäßige Besuche von Münchner Orchestern in den Partnerstädten vorsieht, mit den Münchner Philharmonikern als Speerspitze.
Zunächst lässt sich ganz grundsätzlich feststellen, dass eine Belebung der Verbindung zu den Partnerstädten Münchens Edinburgh, Bordeaux, Verona, Sapporo, Cincinnati, Kiew und Harare absolut begrüßenswert ist. Auch die Eignung von Kultur als verbindendes Element hierfür steht außer Frage.
Allein planerisch-dispositorische und finanzielle Erwägungen erschweren eine Umsetzbarkeit Ihrer Idee ganz wesentlich. Nach eingängiger Beratung mit der Intendanz der Münchner Philharmoniker sowie einer Befassung des Philharmonischen Rates mit diesem Thema am 18.10.2018 wurden die Rahmenbedingungen für die Umsetzung Ihres Antrags ausführlich erörtert. Die Intendanz der Münchner Philharmoniker hat diese Punkte in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen am 12.12.2018 bereits vorgestellt und näher erläutert. Ich erlaube mir daher folgende kurze Zusammenfassung:
1.Nicht alle Partnerstädte verfügen überhaupt über geeignete Konzertinfrastrukturen. Infrage dafür kommen in erster Linie die Städte Edinburgh, Bordeaux, Sapporo und Cincinnati.
2.Erste Anfragen bei den marktgängigen Veranstaltern in den genannten Städten bzw. für diese Märkte haben ergeben, dass solche Termine in bestehende Konzertangebote vor Ort integriert werden müssten. Dazu zählen vor allem Festivals und Konzertreihen ausländischer Orchester. Die Realisierung punktueller alleinstehender Termine wurde als eher schwierig in der Umsetzung angesehen. Zudem wurde auf die üblichen Planungsvorläufe im Klassikbetrieb hingewiesen (drei Jahre).
3.Dessen ungeachtet wurden einzelne Partnerstädte direkt kontaktiert bzw. eruierende Gespräche mit Konzertveranstaltern geführt. Im kon-kreten Fall von Edinburgh böte sich das dortige Festival an. Der einzig mögliche Zeitpunkt liegt hier jedoch stets im August: In der Zeit, in der die Münchner Philharmoniker die Orchesterferien nach dem Tarifvertrag und ihren Spielplangewohnheiten legen müssen. Für die Partnerstadt Edinburgh kommen Gastspiele also prinzipiell nicht in Frage.
4.Zu Verona gab es in der Vergangenheit bereits Bemühungen, auch im Verbund mit einem Münchner Konzertveranstalter, ein Gastspiel in der dortigen Arena zu initiieren. Dies scheiterte an der Verfügbarkeit von Maestro Gergiev innerhalb des zur Verfügung stehenden zeitlichen Rahmens, in der die Arena bespielbar ist.
5.Sämtliche Anfragen haben zudem ergeben, dass Gastspiele mit dem Chefdirigenten gewünscht sind, dessen zeitliche Verfügbarkeit bekanntermaßen extrem begrenzt ist und der vertragliche Rahmen über seine Engagements mit den Münchner Philharmonikern bereits voll ausgeschöpft sind.
6.Wenn die Abstecher in die Partnerstädte als singuläre Gastspiele durchgeführt werden müssen, ist dies mit den marktüblichen Reiseaufwendungen verbunden. Werden diese Abstecher außerhalb bestehender
Konzertreihen und Infrastrukturen der lokalen Veranstalter vor Ort durchgeführt, besteht zudem ein Risiko, dass Honorare nur sehr klein ausfallen und die Kosten einer solchen Reise nicht decken können. Erste Kalkulationen der Direktion der Münchner Philharmoniker führen zu dem Ergebnis, dass die Gastspiele zu einem Defizit zwischen 200.000 und 250.000 Euro führen würden. Diese Fehlbeträge können nicht aus dem laufenden Budget der Münchner Philharmoniker bestritten werden, gleiches wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch für andere Münchner Klangkörper angenommen. Ohne eine externe Vollfinanzierung ist die Durchführung der Idee, Münchens bestehende Städtepartnerschaften durch Konzerte zu intensivieren, folglich nicht zu realisieren.
7.Mit diesem Gesichtspunkt geht dann auch die Verletzung des Grundsatzes des Stadtrates an die Münchner Philharmoniker als Orchester der Stadt einher, nach dem Konzertreisen grundsätzlich wirtschaftlich und kostendeckend durchzuführen sind. Wie unter 6. beschrieben wäre angesichts der bestehenden Kostenstruktur von Konzertabstechern der Grundsatz in dieser Form nicht aufrecht zu erhalten.
8.Eine bessere Wirtschaftlichkeit durch zusätzliche Sponsoring-Einnahmen zu erzielen, wird von den Entscheidungsträgern der Münchner Philharmoniker als sehr unsicher eingeschätzt. Sowohl in der genannten finanziellen Höhe als auch vor dem Hintergrund eines ausschließlich singulären Konzertereignisses sind die Möglichkeiten zum Einwerben von privaten Drittmitteln gerade nach Erfahrungen der Münchner Philharmoniker sehr begrenzt.Die Umsetzung der Idee, durch Klassik-Konzerte die Städtepartnerschaften Münchens zu beleben, stehen also ganz erhebliche praktikable und finanzielle Hindernisse im Wege. Aus diesem Grunde würden wir für folgenden Weg plädieren:
Die zeitlichen Verfügbarkeiten für Konzertabstecher der Münchner Philharmoniker sind mit einem Vorlauf von bis zu drei Jahren zu planen. Eine kurzfristige Umsetzung des Antrags würde sich also allenfalls erst mittelfristig auswirken. Sollten sich im Rahmen der laufenden Tourneeplanungen der Münchner Philharmoniker aber sinnvolle Synergien ergeben und die Partnerstädte eine Rolle in bestehende Planungen der Münchner Philharmoniker spielen können, wird das Orchester der Stadt von dieser Gelegenheit gerne Gebrauch machen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.