Bayerischen Koalitionsvertrag für München umsetzen VI: Erhöhung der Personalkostenzuschüsse
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Haimo Liebich, Christian Müller, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 5.12.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Nachdem der bayerische Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2018 – 2023 die Erhöhung der Personalkostenzuschüsse für Privatschulen ankündigt, bitten wir die Stadtverwaltung um Klärung folgender Fragen:
Die Landeshauptstadt München zahlt freiwillige Leistungen in Millionenhöhe für das Personal in städtischen Schulen. Welche Erhöhung der Personalkostenzuschüsse wird für kommunale Schulen und damit auch für die Stadt München erfolgen?
Wie und ab wann wird der Freistaat die Stadt München hier ebenso wie die Privatschulen entlasten?“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Folgendes mitteilen:
Der bayerische Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2018 – 2023 sieht lediglich eine Erhöhung der Personalkostenzuschüsse für die Privatschulen vor. Eine Erhöhung der Lehrpersonalkostenzuschüsse für kommunale Schulen ist nicht vorgesehen. Dem Referat für Bildung und Sport sind auch keine diesbezüglichen Ankündigungen von Seiten des Freistaates Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, bekannt.
Nichtsdestotrotz erinnert das Referat für Bildung und Sport, vor allem im Rahmen von Anhörungsverfahren zur Änderung des Schulfinanzierungsgesetzes, immer wieder an die unverzichtbare Rolle der kommunalen Schulträger für die bayerische Schullandschaft. Durch den freiwilligen Betrieb kommunaler Schulen wird der Freistaat Bayern spürbar entlastet, was durch eine Erhöhung der Refinanzierung des Lehrpersonalaufwands gewürdigt werden sollte.
So hat der Bayerische Städtetag in seinem Positionspapier an Landtag und Staatsregierung zur Landtagswahl 2018 am 18./19.7.2018 unter der Überschrift „Der Freistaat muss einen Stufenplan zur Erhöhung der Personalkostenzuschüsse vorlegen“ die Forderung erhoben, dass der Staatdie Personalkostenzuschüsse für kommunale Schulen in einem Stufenplan schrittweise auf das Niveau der privaten Schulen erhöhen muss. Der Bayerische Städtetag führt weiter aus, dass kommunale Schulen den Staat von eigenen Ausgaben um geschätzte 300 Millionen Euro jährlich entlasten und – wie hohe Gastschülerzahlen belegen – einen unentbehrlichen Beitrag zur schulischen Versorgung des ganzen Landes leisten. Der niedrige Zuschusssatz in Art. 17 BaySchFG von nominell 61 Prozent (Anmerkung Referat für Bildung und Sport: bei Realschulen, Gymnasien, Schulen des 2. Bildungsweges, Schulen besonderer Art für Klassen Realschule oder Gymnasium) deckt, so der Städtetag, oft nicht einmal 50 Prozent der tatsächlichen Kosten ab. Bei privaten Schulen liegt der Zuschusssatz bei 112 Prozent. Der Bayerische Städtetag kommt folglich zum Schluss, dass als Folge der realitätsfernen Bezuschussung kommunale Schulen weniger Wochenstunden bezuschusst bekommen als staatliche.
Der Stadtrat hat sich mit der Thematik bereits im Zusammenhang mit der Beschlussvorlage „Bildung nach Maß – Der Münchner Weg“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 08813) am 24.05.2017/28.06.2017 befasst. Hinsichtlich der zu diesem Zeitpunkt tatsächlich erfolgten Refinanzierung der Lehrpersonalkosten durch die Bezuschussung des Freistaates Bayern war beispielsweise ein realer Deckungsgrad von 39 Prozent bei den Städtischen Realschulen und 47 Prozent bei den Städtischen Gymnasien zu verzeichnen.
Das Referat für Bildung und Sport hat sich in der Angelegenheit an den Bayerischen Staatsminister für Unterricht und Kultus gewandt. Das Antwortschreiben von Staatsminister Professor Dr. Piazolo vom 28.3.2019 hat das Referat für Bildung und Sport nicht erreicht, wurde dem Referat aber mit Schreiben des Ministeriums vom 6.6.2019 nochmals zugeleitet.
Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bestätigt in seinem Schreiben, dass „Kommunale Schulen [...] wesentlich zur Vielfalt des bayerischen Schulsystems“ beitragen und „Als Form der öffentlichen Schulen sind die kommunalen Schulen auch an verschiedenen Stellen von den Zielsetzungen des Koalitionsvertrags erfasst, so beispielsweise bei der Verbesserung der IT-Rahmenbedingungen“.
Das Ministerium verweist in seinem Schreiben darauf, dass es auch bei den Lehrpersonalzuschüssen an kommunale Schulen positive Veränderungen gab und gibt, da sie systemimmanent jährlich entsprechend den Besoldungserhöhungen steigen und aufgrund der gesetzlichen Regelungen regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden. Dabei soll die im Koalitionsvertrag gleichfalls vorgesehene Verkürzung des Beobachtungszeitraums im Bereich der Realschulen und Gymnasien in gleicher Weisefür private und kommunale Schulen gelten. Eine entsprechende normative Umsetzung ist im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2019/20 beabsichtigt.
Einen wesentlichen Grund für die unterschiedliche Gewährung staatlicher Zuschüsse bei privaten und kommunalen Schulen sieht das Ministerium in dem verfassungsrechtlichen Umstand, dass „Errichtung und Betrieb kommunaler Schulen eine freiwillige kommunale Aufgabe des eigenen Wirkungskreises“ ist, und „Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe der Gesetzgeber einen staatlichen Zuschuss bei der Erfüllung derartiger Aufgaben gewährt, [...] seinem Ermessen“ unterliegt. „Die Errichtung und der Betrieb von Privatschulen beruht dagegen auf der Privatschulfreiheit (Art. 134 BV, Art. 7 Abs. 4, 5 GG).“
Das Referat für Bildung und Sport wird sich auch in Zukunft für eine Erhöhung der Personalkostenzuschüsse für kommunale Schulen einsetzen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.