Surfen II: Sicherheit in München für Surf-Anfängerinnen und -Anfänger
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Rathaus Umschau 151 / 2019, veröffentlicht am 09.08.2019
Surfen II: Sicherheit in München für Surf-Anfängerinnen und -Anfänger
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Haimo Liebich, Christian Müller, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 27.2.2019
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei dem Inhalt Ihres Antrages handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, deren Behandlung nach Art. 37 Abs. 1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich, weshalb die Beantwortung auf diesem Weg erfolgt.
In dem Antrag der SPD-Fraktion wird die Stadtverwaltung gebeten, noch umfangreicher über die Gefahren der Eisbachwelle für Anfängerinnen und Anfänger zu informieren und diesem Personenkreis eine sogenannte „Anfänger-Welle“ zur Verfügung zu stellen.
Die Eisbachwelle befindet sich am südlichen Ende des Englischen Gartens in unmittelbarer Nähe zur Prinzregentenstraße und wird vom Eisbach – einem Nebenarm der Isar – „gebildet“. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse ist sie nur für geübte Surferinnen und Surfer geeignet: Störsteine, verschiedene Einbauten und die hohe Strömungsgeschwindigkeit des Wassers generieren an dieser Stelle erst die Welle selbst, bergen jedoch andererseits auch Risiko für die Nutzerinnen und Nutzer. Das Baureferat kümmert sich um die Unterhaltung des Grundstückes und kontrolliert während der jährlichen Bachauskehr die Verhältnisse unter Wasser auf besondere Gefahrenstellen.
Das Grundstück selbst gehört der Landeshauptstadt München, was die Möglichkeit eröffnet, wasserrechtliche Festlegungen durch eine Allgemeinverfügung zu treffen. Dieser Bescheid für einen unbestimmten Personenkreis regelt die Nutzung der Eisbachwelle, ohne jedoch eine Einschränkung des Nutzerkreises – beispielsweise hinsichtlich ihrer „Surf-Fertigkeiten“ zu treffen. Es ist lediglich ein Hinweis aufgenommen, dass die Eisbachwelle nur für geübte Surferinnen und Surfer geeignet sei; entsprechende Veröffentlichungen und Piktogramme machen auf diesen Umstand vor Ort aufmerksam. Auch die Akteure der Münchner Surfszene weisen selbst immer wieder auf diesen Umstand hin.Dessen ungeachtet wird das Referat für Gesundheit und Umwelt erneut auf die Gefahren an der Eisbachwelle hinweisen und diese der Bevölkerung wieder ins Bewusstsein rufen. Zwar wird dort an 365 Tagen im Jahr gesurft, so dass es keine „Saison“ gibt, andererseits wächst in den Sommermonaten der Druck allein durch die reinen Nutzerzahlen an diesem Spot deutlich an, so dass derartige Veröffentlichungen regelmäßig wiederholt werden sollen.
Für Anfängerinnen und Anfänger besser geeignet ist die Floßlände in Thalkirchen, die als „klassische Anfängerwelle“ gilt und sich hoher Akzeptanz erfreut.
Der Stadtrat hat sich bereits in der Sitzung des Bauausschusses vom 24.10.2017 (Sitzungsvor-lage Nr. 14-20/V 09543) mit alternativen Standorten für surfbare Wellen im Stadtgebiet befasst. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass für die Standorte Flaucher und Marienklause wegen der Gesamtsituation der Restwassermenge und Anforderungen an Ökologie und Verkehrssicherheit nicht mit einer stabilen Welle zu rechnen ist. Für etwaige weitere Standorte (z.B. Wittelsbacher Schwelle, Floßlände) stehen noch Machbarkeitsuntersuchungen aus.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.