Installation einer Induktiven Höranlage (Hörhilfsmittel) im Kleinen Sitzungssaal und im Raum 209 des Rathauses
Antrag Stadtrats-Mitglieder Gülseren Demirel, Jutta Koller, Oswald Utz und Dr. Florian Roth vom 18.7.2017
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Nach §60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Ich bedanke mich für die gewährten Fristverlängerungen und teile Ihnen zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Die Installation einer Induktiven Höranlage (Hörhilfsmittel) im Kleinen Sitzungssaal, im Besprechungsraum 209 und im baugleichen Besprechungsraum 109 wurde mit Beteiligung des Direktoriums, der Stadtkämmerei und Vertreterinnen/Vertretern der Geschäftsstelle des Behindertenbeirats sowie des Behindertenbeirats geplant und kann realisiert werden.
Kleiner Sitzungssaal:
Der Kleine Sitzungssaal ist dem Direktorium zur Nutzung überlassen. Für den Kleinen Sitzungssaal wurde – aufgrund der sehr guten Erfahrungen – eine Induktive Höranlage analog dem Großen Sitzungssaal geplant. Demnach kommt im Sitzungssaal im 2.OG eine Infrarotsendeanlage mit individuellen Hörempfängern (abhörsicher, der Bestandsboden des Sitzungssaals muss nicht angetastet werden) und auf der Besuchergalerie im 3.OG eine „klassische“ Induktionsschleifenanlage zur Ausführung.
Magnetfeld- und Störpegelmessungen haben jedoch gezeigt, dass sich die Induktionsanlagen auf den Galerien der beiden Sitzungssäle aufgrund der unmittelbaren räumlichen Nähe stören würden (d.h. dass die Zuhörer, die die Induktionsanlage auf der Galerie nutzen möchten, auch die Übertragung von der Galerie des anderen Sitzungssaals mithören müssten); auch Kompensationstechniken führen nicht zum Ziel. Es ist daher notwendig, die mit einer Induktiven Höranlage versorgten Bereiche auf den Galerien jeweils räumlich zu begrenzen (vgl.Anlage); mittels Schildern ist vor Ort auf diesen Umstand hinzuweisen.Die Finanzierung der Induktiven Höranlage im Kleinen Sitzungssaal (Saal und Galerie sowie Anpassung Galerie Großer Sitzungsaal) erfolgt durch das Direktorium (Beschaffung der Anlage) und das Kommunalreferat (bauliche Maßnahmen).
Besprechungsraum 209:
Der Besprechungsraum 209 ist dem Direktorium zur Nutzung überlassen. In Abstimmung mit dem Direktorium und Vertreterinnen/Vertretern der Geschäftsstelle des Behindertenbeirats sowie Vertretern des Behindertenbeirats wurde sowohl eine Funksendeanlage mit individuellen Empfangsgeräten als auch ein mobiles Koffersystem „Listen Talk“ mit Halsring-Induktionsschleife geprüft. Aufgrund der erheblichen Kostenunterschiede (Funksendeanlage ist ca. um den Faktor fünf teurer als das mobile Koffersystem „Listen Talk“) bei annähernd gleicher Funktionalität sprachen sich die Beteiligten nach Vorführung vor Ort für die Realisierung des mobilen Koffersystems „Listen Talk“ aus.
Die Kosten für die Anlage (zuzüglich einer Aufzeichenfunktion der Abteilung Stadtratsprotokolle) finanziert das Direktorium. Kosten für bauliche Maßnahmen fallen bei dieser Variante nicht an.
Besprechungsraum 109:
Der Besprechungsraum 109 ist der Stadtkämmerei zur Nutzung überlassen und nahezu baugleich zum Besprechungsraum 209. Das Kommunalreferat hat diesen Raum daher, auch wenn er nicht explizit im oben erwähnten Stadtratsantrag genannt ist, ebenfalls in die Planung für eine induktive Höranlage einbezogen. Wie im Raum 209 könnte auch hier ein mobiles Koffersystem „Listen Talk“ zur Ausführung kommen.
Die Stadtkämmerei hat sich nach erneuter Prüfung ebenfalls für die Beschaffung der Anlage entschieden. Kosten für bauliche Maßnahmen fallen bei dieser Variante nicht an.
Das Antwortschreiben ist mit dem Direktorium, der Stadtkämmerei, dem Behindertenbeirat (vgl. Stellungnahme im Anhang; Hinweis: eine induktive Höranlage wird nun vgl. oben auch im Raum 109 realisiert) und dem Baureferat abgestimmt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Damit ist die Angelegenheit abgeschlossen.
Die Anlagen 2 und 3 können im RIS eingesehen werden unter dem Link https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_dokumente.jsp?risid=4566918.