Kein Ruhmesblatt für die Demokratie: Die Stadt läßt NPD-Wahlplakate abhängen
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 23.5.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Ihre Anfrage vom 23.5.2019 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter in Federführung dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet.
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„In der Schlußphase des Europawahlkampfes mehren sich Berichte aus verschiedenen Kommunen, wonach die Behörden willkürlich und unter Vorschiebung juristisch fragwürdiger Begründungen Wahlplakate der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) mit dem Motto ‚Migration tötet!‘ wieder abhängen und einziehen. Auch aus München wird wenige Tage vor der Wahl ein solches Vorgehen gemeldet (z.B. hier: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/europawahl-2019-muenchen-npd-plakate-1.4456373; zuletzt aufgerufen: 23.05.2019, 01.15 Uhr; KR). Dabei erklärte etwa das Verwaltungsgericht Bautzen das eigenmächige Abhängen der fraglichen NPD-Wahlplakate in Görlitz inzwischen für rechtswidrig, und die Staatsanwaltschaft Duisburg erklärte das Motto ‚Migration tötet!‘ für zulässig im Rahmen der Meinungsfreiheit (vergleiche hierzu unter anderem : https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/npd-plakate-nrw-justiz-100.html; zul. aufgerufen: 23.5.2019, 01.26 Uhr; KR). Der Münchner NPD-Kreisverband legte gegen die Einziehung seiner Wahlplakate inzwischen juristische Mittel ein. Auch dieser Fall wirft kein gutes Licht auf den Stand der Meinungsfreiheit in der ‚bunten‘ und ‚weltoffenen‘ bayerischen Landeshauptstadt, und über das in Rede stehende Wahlplakat der NPD, an dem das Kreisverwaltungsreferat Anstoß nimmt, hat nun das Bundesverfassungsgericht zu befinden. Es stellen sich Fragen.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit:
Frage 1:
In Görlitz wurde die Einziehung des fraglichen NPD-Wahlplakats durch die städtischen Behörden vom Verwaltungsgericht Bautzen mit der Be- gründung aufgehoben, daß der anordnende Bescheid wegen fehlender Anhörung (der NPD) rechtswidrig sei (mitgeteilt u.a. hier: https://www.jumpradio.de/nachrichten/npd-wahlplakate-migration-muessen-haengen-bleiben-100_zc-900c92a7_zs-e5ef66bf.html; zul. aufgerufen: 23.5.2019, 01.37 Uhr; KR). Inwieweit und in welcher Form erhielt die Münchner NPD vom zuständigen Kreisverwaltungsreferat Gelegenheit zur Anhörung? In welcher Form machte der Münchner NPD-Kreisverband davon Gebrauch?
Antwort:
Das Kreisverwaltungsreferat hat alle rechtlich erforderlichen Verfahrensschritte eingehalten.
Frage 2:
Wie viele Exemplare des in Rede stehenden „Migration tötet!“-Plakats der NPD wurden vom KVR aus dem Verkehr gezogen?
Antwort:
Durch das Kreisverwaltungsreferat wurde keines der Plakate eingezogen.
Frage 3:
Laut der „Süddeutschen Zeitung“ erklärte das Münchner Polizeipräsidium, „Anzeigen wegen der NPD-Plakate seien […] nicht eingegangen“ (zitiert- nach SZ, aaO.). Warum wurde dann die Münchner Staatsanwaltschaft tätig und konnte – laut SZ „nach längerer Prüfung“ – schließlich das politisch erwünschte Ergebnis vorlegen, das dem Kreisverwaltungsreferat (KR) die Einziehung der Plakate ermöglichte?“
Antwort:
Durch das Kreisverwaltungsreferat wurde, wie bereits ausgeführt, kein Plakat eingezogen.