Verkehrssicherheit an der Zu- und Abfahrt am Mittleren Ring im Bereich des Effnerplatzes/Richard-Strauß-Tunnel
Antrag Stadtrat Johann Altmann (damals Freie Wähler ) vom 17.9.2009
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Zunächst bitte ich Sie um Entschuldigung für die sehr verspätete Antwort auf Ihren Antrag aus dem Jahr 2009 (noch während Ihrer Mitgliedschaft bei den Freien Wählern).
Bedauerlicherweise kam es durch ein Büroversehen dazu.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO des Stadtrates dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Ihr Antrag hatte zum Ziel, die Sicherheit der Autofahrer/-innen im Bereich Effnerplatz/Richard-Strauss-Tunnel in südliche und nördliche Richtung durch Ergänzung von Leiteinrichtungen zu verbessern.
Das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde trifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Der Vollzug der StVO ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich. Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftweg zu beantworten.
Zu den von Ihnen kurz nach der Eröffnung des Tunnels aufgezeigten Bedenken teile ich mit, dass trotz intensiver Bemühungen seinerzeit keine Lösung des verbotswidrigen Überfahrens der Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 StVO) gefunden werden konnte. Es fanden zwar mehrere Ortstermine mit Vertretern des Straßenbaulastträgers, des Polizeipräsidiums München und des Kreisverwaltungsreferates statt, die jedoch allesamt ergebnislos endeten.
Zur Diskussion stand damals die Installation von sogenannte „Bischofsmützen“ (Leiteinrichtung mit hochstehenden überfahrbaren Begrenzungen, die beim Überfahren umklappen), deren Anbringung aufgrund von Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Winterdienst aber nicht weiter forciert wurde.Erfreulicherweise kann nach zehn Jahren Praxisbetrieb aber abschließend festgehalten werden, dass sich die Unfallsituation an besagter Örtlichkeit als unauffällig erweist. Verstöße, die vereinzelt beim Spurwechsel zu beobachten sind, werden im Rahmen des polizeilichen Streifendienstes geahndet.
Demnach sehen es weder das Polizeipräsidium München noch das Kreisverwaltungsreferat als aktuell notwendig und geboten an, die Sicherheit der Autofahrer/-innen im Bereich Effnerplatz/Richard-Strauss-Tunnel in südliche und nördliche Richtung durch Ergänzung von Leiteinrichtungen verbessern zu müssen.
Ich bitte von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass Ihr Antrag damit geschäftsordnungsgemäß behandelt ist.